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Zuzahlung für Hörgeräte: Was zahlt die Krankenkasse, wie bekommt man die Kosten erstattet

Wenn ein HNO-Arzt eine Hörhilfe verordnet, sind Krankenkassen verpflichtet, das verordnete Hörgerät anteilig zu bezahlen. In der Praxis erhalten schwerhörige Menschen einen Zuschuss, der eine Grundversorgung ermöglicht. Kostet ein Hörgerät mehr als der gesetzliche Festbetrag z.B. weil Bluetooth-Funktionen gewünscht werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten.

Hörgeräte Beratung

HNO-Ärzte verschreiben Hörgeräte, wenn diese medizinisch notwendig sind. Krankenkassen sind dann verpflichtet, anteilig die Kosten zu übernehmen. Eine verordnete Hörhilfe wird mit einem Festbetrag von 784,94 Euro von der Krankenkasse bezuschusst. Für ca. 800 € können Versicherte nur sogenannte Kassenhörgeräte kaufen, die Grundbedürfnisse abdecken. Wünschen Sie sich mehr Komfort oder ein besseres technologisches Niveau, müssen Sie hohe Zuzahlungen leisten.

Wie viel bezahlen Krankenkassen?

Die Preise für Hörgeräte können je nach Modell, Hersteller und Akustiker sehr stark variieren. Versicherte müssen die Kosten nicht alleine tragen, da die gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der Aufwendungen übernehmen. Um die Abrechnungen zu vereinfachen wurden 2005 Festbeträge eingeführt, die für alle Versicherten pauschal gelten. Der gesetzlich festgeschriebene Anspruch beträgt 784,94 Euro für das erste Hörgerät und 1.412,89 € für zwei Geräte. In diesen Kosten sind die Anschaffungskosten der Hörhilfe und die Service-Dienstleistungen des Akustikers bereits enthalten. In Deutschland werden rund 2.000 verschiedene Hörgeräte angeboten. Der Großteil der angebotenen Modelle gehen über die Festbeträge der Krankenkassen hinaus. Ist das bei einem Hörgerät, dass Sie kaufen möchten der Fall, müssen Sie eine Zuzahlung leisten.

Krankenkassen Hörgeräte Zuzahlung Foto: © morozik77 / Shutterstock

Ãœbersteigt der Kaufpreis den Festbetrag der Krankenversicherung, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Alle Akustiker sind verpflichtet Ihnen auch zuzahlungsfreie Hörgeräte, sogenannte Kassenhörgeräte anzubieten. Diese Geräte sind für Sie kostenlos, stellen allerdings nur eine Grundversorgung dar, die nicht immer ausreichend ist. Ein großer Nachteil von Kassenhörgeräten ist, dass sie keine Bluetooth Verbindungen aufbauen können und nur eine sehr einfache Geräuschunterdrückung haben. Wenn medizinische Gründe eine Versorgung mit einem sehr teuren Hörgerät erforderlich machen, können Krankenkassen im Einzelfall auch höhere Festbeträge bezahlen. Um von höheren Pauschalen zu profitieren, müssen Sie einen Antrag auf „Kostenerstattung von Mehrleistungen“ stellen.

Die Kostenzuschüsse gelten seit dem 1. November 2013 und müssten eigentlich auf die heutige Situation neu angepasst werden, da sich der durchschnittliche Preis eines Hörgeräts seit 2011 verdoppelt hat. Die Pauschalen beruhen also auf Werten, die nicht mehr aktuell sind. Im Fall einer beidseitigen Versorgung übernehmen die Krankenkassen einen Festbetrag von rund 1.514 €. Dabei fällt die Kostenübernahme bei den Ersatzkassen, also der Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer GEK und der DAK häufig höher aus als bei anderen Krankenkassen. Welche gesetzliche Krankenkasse bietet den höchsten Zuschuss beim Kauf eines neuen Hörgeräts an? Den höchsten Zuschuss bieten BKK’s an. Betriebskrankenkassen zahlen 873,50 € für ein Gerät und 1.594 € für zwei Geräte.

Kostenübernahme bei der Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse (kurz TK) bietet zum aktuellen Zeitpunkt eine Kostenübernahme für das erste Hörgerät in Höhe von 710 Euro an. Benötigt der Versicherte zweit Hörgeräte, bezuschusst die TK die zweite Hörhilfe mit 557 Euro. Bei einer beidseitigen Versorgung können Sie also mit einer Zuzahlung von mindestens 1.267 Euro rechnen. Dabei handelt es sich nur um das Gerät selbst. Zusätzlich bezahlt die Techniker Krankenkasse für Wartung und Reparaturen eine Kostenpauschale von 140 Euro pro Hörhilfe. Diese Servicepauschale gilt für einen Zeitraum von insgesamt 6 Jahren.

Techniker Krankenkasse Hörgeräte Foto: © nitpicker / Shutterstock
  • Eine Hörgerät: 710 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 841,94 Euro)
  • Zwei Hörgeräte (beidseitige Versorgung): 557 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 673,55 Euro)
  • Reparatur- und Wartungspauschale: 140 Euro je Gerät
  • Ohrpass-Stück: 33,50 Euro je Gerät
  • Gesamt: 883,50 Euro für 1 Gerät und 1.440,50 Euro für 2 Geräte
  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro (Eigenanteil)

Mit einer Zuzahlung von nur 10 Euro pro Hörgerät erhalten TK-Versicherte einen Zuschuss von mindestens 1.440,50 Euro für die Versorgung mit Hörgeräten. Möchten Sie Hörhilfen kaufen, deren Kosten über dem Festbetrag liegen und die mehr Funktionen anbieten, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Gleiches gilt auch bei der Wartung und eventuell anfallenden Reparaturen. Für Menschen mit starker Schwerhörigkeit bietet die Techniker Krankenkasse eine deutlich höhere Zuzahlung. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, welches den Grad der Schwerhörigkeit nachweist, zahlt die TK bei der ersten Hörhilfe 841,94 Euro und beim zweiten Gerät 673,55 Euro hinzu.

Kostenübernahme der AOK beim Kauf eines neuen Hörgerätes

Die AOK Krankenkasse gehört ebenfalls zu den sogenannten Ersatzkassen und übernimmt eine ähnlich hohe Zuzahlung wie die Techniker Krankenkasse. Für das erste Hörgerät zahlt die AOK einen Betrag von 700 Euro hinzu, während die zweite Hörhilfe mit 547 Euro bezuschusst wird. Die AOK trägt zudem auch die Kosten für Ohrpass-Stücke. Diese Pauschale liegt aktuell bei 33,50 Euro pro Stück. Im Fall einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit liegt die Zuzahlung der AOK bei 840 Euro für das erste und 672 Euro für das zweite Hörgerät. Für schwerhörige Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von der AOK ein Betrag von 1.000 Euro je Hörhilfe übernommen.

AOK Krankenkasse Hörgeräte Foto: © nitpicker / Shutterstock
  • Ein Hörgerät: 700 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 840 Euro)
  • Zwei Hörgeräte (beidseitige Versorgung): 547 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 672 Euro)
  • Reparatur- und Wartungspauschale: 150 Euro je Gerät
  • Ohrpass-Stück: 33,50 Euro je Gerät
  • Gesamt: 883,50 Euro für 1 Gerät und 1.430,50 Euro für 2 Geräte
  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro (Eigenanteil)

Die Wartung des Hörgeräts sowie dessen Reparatur wird durch Ihren Hörgeräteakustiker vorgenommen und ist während der Garantiezeit stets kostenlos. Die Kosten einer Hörhilfe, die über dem „Festbetrag“ der AOK liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Die Kostenübernahme bei der AOK können Sie nach einem Zeitraum von 6 Jahren erneut beantragen. Hier gibt es einen Sonderfall. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, die eine deutliche Verschlechterung des Hörvermögen, attestiert, können Sie auch vor Ablauf der 6 Jahre einen Antrag stellen. Vom Zuschuss, den Sie von der AOK erhalten, müssen Sie noch die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörhilfe abziehen.

Kostenübernahme bei der Barmer GEK

Die Krankenkasse Barmer GEK bezuschusst den Kauf eines neuen Hörgeräts mit einer Zuzahlung zwischen 710 und knapp 785 Euro. Dabei kommt es darauf an, wie stark der Versicherte durch die Schwerhörigkeit beeinträchtigt ist. Die genaue Zuzahlung wird anhand des eingereichten ärztlichen Befunds berechnet. Sollte der Versicherte aus medizinischen Gründen zwei Hörgeräte benötigen, beträgt die Zuzahlung der Barmer GEK maximal 1.267 Euro. Die Rezeptgebühr, die Sie pro Gerät zahlen müssen, liegt bei 10 Euro.

Barmer GEK Hörgeräte Foto: © Cineberg / Shutterstock
  • Ein Hörgerät: 710 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 786,86 Euro)
  • Zwei Hörgeräte (beidseitige Versorgung): 557 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 670 Euro)
  • Reparatur- und Wartungspauschale: 140 Euro je Gerät
  • Ohrpass-Stück: 33,50 Euro je Gerät
  • Gesamt: 883,50 Euro für 1 Gerät und 1.440,50 Euro für 2 Geräte
  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro (Eigenanteil)

Wenn Sie ein Hörgerät kaufen, dass über dem Zuschuss der Barmer GEK liegt, müssen Sie die Zusatzkosten selbst zahlen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Sollte ein teures Hörgerät aus medizinischen Gründen dringend notwendig sein, ist auch eine höhere Kostenübernahme möglich. Ein erhöhter Zuschuss ist an diverse Bedingungen geknüpft ist und richtet sich stets nach der individuellen Erkrankung des Versicherten. Sie sollten sich vor dem Kauf des neuen Hörgerätes mit der Barmer GEK in Verbindung setzen und einen „Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen“ stellen.

Hörgeräte-Zuzahlung von der DAK

Eine Kostenübernahme beim Kauf eines neuen Hörgeräts wird auch bei der Ersatzkasse DAK garantiert, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Bei Schwerhörigkeit übernimmt die DAK einen Betrag von 710 Euro für ein und 1.267 Euro für zwei Hörgeräte. Bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, zahlt die DAK höhere Beträge. Da sich die Versorgung an den individuellen Bedürfnissen des Versicherten orientiert und auf Einzelfallentscheidungen beruht, nennt die DAK keine offiziellen Zahlen und Kriterien. Wenn Sie unter einer extremen Beeinträchtigung des Hörvermögens leiden, sollten Sie mit der DAK Kontakt aufnehmen.

DAK Krankenkasse Hörgeräte Foto: © CorinnaL / Shutterstock
  • Ein Hörgerät: 710 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 850 Euro)
  • Zwei Hörgeräte (beidseitige Versorgung): 557 Euro (bei starker Schwerhörigkeit: 670 Euro)
  • Reparatur- und Wartungspauschale: 140 Euro je Gerät
  • Ohrpass-Stück: 33,50 Euro je Gerät
  • Gesamt: 883,50 Euro für 1 Gerät und 1.440,50 Euro für 2 Geräte
  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Euro (Eigenanteil)

Neben der Kostenübernahme für das Hörgerät selbst, trägt die DAK auch die Kosten für Ohrpass-Stücke, Wartung und anfallende Reparaturen des Hörgerätes bis zu einem Höchstbetrag von 140 €. Die Servicepauschale wird nur ein Mal ausgezahlt und deckt Reparaturen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren ab. Nach Ablauf dieser Dauer hat der Versicherte erneut einen Anspruch auf einen Zuschuss. Sollte sich das Hörvermögen innerhalb der 6-Jahres Frist drastisch und nachweislich verschlechtern, können Sie auch früher einen Antrag auf eine erneute Kostenübernahme bei der DAK stellen.

Wie hoch ist die Hörgeräte Zuzahlung durchschnittlich?

Die Höhe Ihrer Zuzahlung ist abhängig vom Preis des ausgewählten Hörgeräts und der Servicepauschale des Akustikers. Der durchschnittliche Preis eines Hörgeräts liegt bei 1.800 Euro. Hochwertige Hörgeräte mit Bluetooth Technologie und automatischen Funktionen können bis zu 4.000 Euro kosten. Der Festbetrag der Krankenkasse wird vom Kaufpreis abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, ist Ihre Zuzahlung. Je nachdem für welches Modell Sie sich entscheiden, kann die Zuzahlung mehrere tausend Euro betragen. Kaufen Sie ein Hörgerät, das 1.800 Euro kostet, liegt Ihre Zuzahlung in der Regel zwischen 966,50 € und 1.013,14 €.

Zuzahlung zu HörgerätFoto: © Bernafon.de | Pressebild

Ein Preisvergleich oder Angebotsvergleich ist hier immer ratsam. Vergleichen können Sie die Preise bei mehreren Akustikern, indem Sie sich Kostenvoranschläge für konkrete Hörgeräte-Modelle geben lassen. Diese können Sie dann mit Preisen aus dem Internet vergleichen. Der Preis eines Hörgeräts ist ein „gebündelter Preis“ d.h. er enthält immer auch die Servicepauschale des Akustiker für Einstellungs- und Anpassungsarbeiten. Die Kosten für Service-Dienstleistungen kann der Akustiker frei festlegen. Dadurch entstehen die Preisunterschiede zwischen Akustikern. Eine ausführliche Beratung vor dem Kauf einer Hörhilfe ist sehr wichtig. Sie sollten keinen Kaufvertrag unterschrieben, bevor Sie das Hörgerät nicht 14 Tage lang im Alltag getestet und probegetragen haben.

Höhere Kosten für Reparaturen bei Hörgeräten mit Zuzahlung

Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät mit Zuzahlung, müssen Sie mit höheren Folgekosten (z.B. Reparaturkosten) rechnen. Die Reparaturpauschale der Krankenkasse gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Während dieser Nutzungsdauer sind regelmäßige Wartungen und vereinzelt auch Reparaturen beim Akustiker nötig. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Service-Dienstleistungen des Akustiker bis zu einem Höchstbetrag von maximal 150 €. Diese Reparaturpauschale ist in der Regel mit einer einzigen Reparatur aufgebraucht.

Kosten Geldscheine © martaposemuckel / Pixabay

Hochwertige Hörgeräte bestehen aus hochwertigen Bauteilen, die eine Reparatur teuer machen. Hat das Hörgerät nach der einjährigen Garantiezeit oder zweijährigen Gewährleistung einen Defekt, fallen Zuzahlungen für Reparaturen an, die im Extremfall 25% des Gerätepreises betragen können. Zuzahlungsfreie Hörgeräte bestehen aus günstigen Bauteilen und sind einfacher zu reparieren. Viele Bauteile von teuren Geräten sind bei Kassenhörgeräten überhaupt nicht vorhanden wie z.B. ein Bluetooth Chip.

Das Risiko von teuren Reparaturen lässt sich durch eine Garantieverlängerung (bis zu 3 Jahre möglich) oder durch den Abschluss einer Hörgeräteversicherung abmildern. Fragen Sie Ihren Akustiker am besten nach einer solchen Zusatzversicherung bevor Sie ein neues Hörgerät kaufen. Der Abschluss einer Hörgeräteversicherung ist bereits in der Probezeit oder im Testzeitraum sinnvoll. Wir haben bereits mehrere Leserbriefe von Menschen erhalten, die ein 3.000 Euro teures Hörgerät, das sie noch nicht gekauft hatten, in der 14-tägigen Testphase verloren haben. Oft sind die Geräte in der Testphase nicht versichert.

Wenn Ihre Angehörigen Hörgeräte bekommen

Es gibt viele Dinge, die Sie tun können, um Ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, sich an neuen Hörgeräte zu gewöhnen. Sie können ein geduldiger Gesprächspartner sein, während Ihre Lieben das Zuhören üben. Eine andere sinnvolle Möglichkeit ist, Zeitungen oder ein Buch laut vorzulesen, während Ihr Vater oder Ihre Mutter mit den neuen Hörgeräten zuhört.

Hörgeräte Angehörige Foto: © Pixel-Shot / Shutterstock

So können Sie helfen und Ihre Angehörigen in der Eingewöhnungszeit unterstützen:

  • Geduld haben: Es kann herausfordernd und frustrierend sein, sich auf neue Hörgeräte einzustellen, aber es lohnt sich auf lange Sicht.
  • Ein offenes Ohr: Ihr Partner oder ein geliebter Mensch mit Hörverlust muss seiner Frustration manchmal Luft machen. Sie können an besonders schwierigen Tagen Einfühlungsvermögen und moralische Unterstützung anbieten.
  • An Terminen teilnehmen: Ihr Angehöriger wird wahrscheinlich mindestens ein oder zwei Folgebesuche beim Audiologen machen müssen, um seine Hörgeräte anpassen zu lassen. Wenn Sie mitgehen, kann das für alle nützlich sein z.B. um noch offene Fragen zu klären.
  • Humor: Lachen und einen Sinn für Humor bewahren. Dies ist besonders bei Kommunikationsproblemen und in stressigen Zeiten wichtig.
  • Hörgeräte-Experte werden: Erfahren Sie mehr über Hörverlust, Hörgeräte und Zubehör wie Batterien. Ihr Partner oder Angehöriger braucht vielleicht manchmal Hilfe beim Wechseln von Batterien.

Lautes Vorlesen und das Beobachten Ihrer Lippenbewegungen kann für Ihre Angehörigen nützlich sein und dabei helfen besser zwischen Wörtern zu unterscheiden. Konsonantentöne sind am stärksten von einer Schwerhörigkeit betroffen.

Der Weg zum ersten Hörgerät

Wenn Sie annehmen einen Hörverlust zu haben, sollten Sie einen HNO-Arzt aufsuchen und Ihr Gehör testen lassen. Dieser kann den Schweregrad Ihrer Hörminderung medizinisch diagnostizieren und ein Hörgerät verordnen. Ihr Arzt verschreibt Ihnen dabei kein konkretes Hörgerätemodell eines bestimmten Herstellers. Die Auswahl treffen Sie zusammen mit einem Akustiker Ihrer Wahl. Wenn Sie ein zuzahlungsfreies Hörgerät kaufen wollen, sollten Sie dies Ihrem Akustiker im Ersttermin mitteilen. Akustiker sind verpflichtet, Ihnen auch kostenlose Hörgeräte anzubieten.

Das erste Hörgerät Foto: © andras_csontos / Shutterstock

Diese sogenannten Kassenhörgeräte ermöglichen eine Grundversorgung und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Entscheiden Sie sich für ein zuzahlungspflichtiges Modell, müssen Sie einen entsprechenden Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Im Regelfall übernimmt das Ihr Akustiker für Sie. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Krankenkasse, in dem Sie über die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung informiert werden. Menschen, die unter einem schweren Hörverlust leiden oder aus anderen medizinischen Gründen ein hochwertiges Hörgerät benötigen, können unter Umständen von einer höheren Kostenübernahme profitieren. Dazu müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen „Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen“ stellen.

Wenn Sie das erste Mal ein Hörgerät tragen, müssen Sie sich an die neue Situation erst gewöhnen. Ihr Gehirn muss das Hören erst wieder „erlernen“. Im ersten Moment, wird Ihnen alles zu laut vorkommen und Sie werden sich durch unrelevante Nebengeräusche gestört fühlen. Sie fühlen sich permanent ablenkt und sind eventuell frustriert, aber all das ist total „normal“. Nach einigen Wochen wird das Vogelgezwitscher, der Kühlschrank oder die Regentropfen auf dem Dach nicht mehr unangenehm oder erschreckend sein, und Sie werden feststellen, dass Sie Ihre neuen Hörgeräte immer länger tragen.

Der Klang Ihrer eigenen Stimme wird weniger störend klingen, und Sie werden lernen, die Geräusche, die Sie nicht hören müssen, wie den Kühlschrank oder einen Ventilator, auszublenden. Vielleicht stellen Sie sogar fest, dass Sie weniger müde sind als früher. Sie fühlen sich entlastet, weil die Schwerhörigkeit Ihre Psyche und Ihr Gehirn nicht mehr belastet. Das anstrengende Entschlüsseln von Wörtern hat ein Ende. Die neue Stimulation ist gut für Ihr Gehirn und senkt das Risiko von Demenz, sozialer Isolation, Depression und anderen negativen Auswirkungen einer unbehandelten Schwerhörigkeit.

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17 Kommentare
  1. Alois schrieb

    Hallo

    Ich bin seit mehr als 30 Jahren hörgeschädigt und trage auch schon so lange Hörgeräte. Meine kleine Rente erlaubt mir allerdings keinen teuren Hörgeräte. Ich habe eine Rente von 534,-€ und keine anderes Einkommen und beziehe auch noch Grundsicherung. Muss ich dann noch eine Zuzahlung leisten?

    Danke im Voraus

  2. Bettina schrieb

    Ich brauche neue Hörgeräte. Leider ist es bei mir mit der Grundversorgung also der zuzahlungsfreien Hörgeräte nicht getan, da sich mein Gehör stark verschlechtert hat, ich rechts einen Tinnitus habe der chronisch ist, in der Erwerbsminderungsrente bin und Grundsicherung bekomme. Die alten Hörgeräte sind 4 Jahre alt, einfachste Hörgeräte, die trotz allen Versuchen keinerlei besseres Hören ermöglichen, ich also genauso schlecht höre, wenn ich sie nicht im Ohr habe. Nun meine Frage: Habe ich eine Chance, die teureren Hörgeräte bezahlt zu bekommen?

  3. Iris Inder schrieb

    Trage seit 4 Jahren Hörgeräte ohne Zuzahlung.da ich aber Altenpfleger bin und im heim arbeite habe ich mit dem Schall Probleme. Wenn viele im Raum sprechen verstehe ich nichts mehr.deshalb meine Frage wie ist es mit der Zuzahlung bei teuren Hörgeräten bin aber ohne völlig hilflos.

  4. Dr. Hans Ophoff schrieb

    Wichtig ist für mich:

    1. Leises Sprechen einer einzelnen Person verstehen
    2. Im Restaurant nicht vom Geräuschpegel gestört werden
    3. Hörgeräte auch zum Telefonieren nutzen

    Welche Geräte kommen da in Frage und wie teuer sind sie, ohne sonstigen Schnickschnack? Kommen auch Im-Ohr-Geräte in Frage. Ich habe noch ein analoges von vor 10 Jahren und kann mit dem noch am ehesten leises Sprechen verstehen. Danke.

  5. hansen schrieb

    Wie hoch ist die Zuzahlung der Ikk bei 2 Hörgeräten, wenn diese gleichzeitig angeschafft werden?

  6. Anja schrieb

    Guten Tag, meine Schwerhörigkeit wurde bereits vor 7 Jahren festgestellt und ich habe seitdem auch zwei Hörgeräte. Die sind nun kaputt. Ich weiß, dass mir nach 6 Jahren neue Hörgeräte zustehen. Ich habe folgende Fragen:

    Muss ich erneut zum HNO-Arzt, um ein Rezept zu bekommen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder kann ich ohne Rezept gleich zum Hörgeräteakustiker gehen? Es geht mir um die Kostenübernahmepflicht meiner Krankenkasse. Kann die ohne Rezept die Kostenübernahme verweigern?

    Ich bin bei der TK versichert, die bei starker Schwerhörigkeit höhere Zuzahlungen leistet. Kann das nur der Arzt feststellen und bestätigen oder auch der Akustiker? Ich bedanke mich schonmal für Ihre Antwort.

  7. Hermann Oswald schrieb

    Kurze Frage: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse (Betriebskrankenkasse) die Kosten für die Batterien der Hörgeräte? Hier: ca. 60 EUR p.a.

  8. Johann Heimes schrieb

    Hallo! Ich habe zur Zeit 2 Geräte von Klass und habe kein Problem mit der Lautstärke sondern mit mit der Klarheit der Sprache. Bei einer Diskussion geht nichts mehr. Ich bin in der Lage ca. 2000 bis 2500 € für eine Zuzahlung zu leisten.

    MfG. Heimes

  9. Bollheimer Klaus schrieb

    Hallo, wie hoch ist die aktuelle Mindest-Nutzungsdauer bei einem knochenverankerten Hörsystem wie z.B. BAHA der Firma Cochlear oder Ponto der Firma Oticon? Vielen Dank!

  10. Philipp, Manfred schrieb

    Ich habe seit 4 Jahren ein Hörgerät, was ich aber sehr selten nutze. Der Grund ist, das die Nebengeräusche bei persönlichen Gesprächen, besonders in Gruppen und beim Fernsehen sehr stark sind, sodass das Wesentlichste nur schwer zu verstehen ist. Ich hätte Interesse an einen neuen Gerät. Meine Frage ist, nach wie viel Jahren bekommt man für ein neues Gerät wieder Zuschuss von der Krankenkasse?

  11. Johanna Nezhyba schrieb

    Ich brauche neue Hörgeräte, meine Pension ist allerdings unter 1.000 Euro im Monat. Daher weiß ich nicht, wie ich sie bezahlen soll. Wo bekomme ich Hilfe?

  12. Jakob Plum schrieb

    Wenn ich bei Fielmann einen Hörtest mache und dann nicht kaufe, muss ich den dann bezahlen?

  13. Sandra Acker schrieb

    Bekomme ich mit einem Behindertenausweis mit 80% auch die Batterien übernommen? Die AOK hat mir 2.000 Euro für neue Hörgeräte ausgezahlt. Seit einem halben Jahr liegen sie unbenutzt herum, weil ich mir die Batterien nicht leisten kann. Ich wurde von meiner Sozialarbeiterin nicht ehrlich aufgeklärt, die mir bestätigte dass es monatlich Geld gäbe. Nur deshalb machte ich den Ausweis. Jetzt bekomme ich doch nichts und die Hörgeräte kann ich nicht mehr tragen. Was sollte ich in meiner Situation am besten tun?

  14. Gerold, Oskar schrieb

    Ich erlitt vor 26 Jahren einen Hörsturz auf dem rechten Ohr mit völliger Taubheit und trage seit 6 Jahren wegen Hörminderung auf dem linken Ohr ein Hörgerät. Wegen der Verschlechterung des Hörvermögens benötige ich ein neues Hörgerät. Besteht bei mir die Möglichkeit, dadurch einen höheren Zuschuss zu bekommen? Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und grüße Sie recht freundlich. Oskar Gerold

  15. Edith Schulze schrieb

    Ich benötige eine Hörhilfe für die og. Bereiche. Ich habe seit 20 Jahren Tinnitus, besonders auf dem rechten Ohr. Leider kann ich mir keine allzu große Zuzahlung leisten, da ich in Kürze auch noch neue Brillengläser benötige – Spezialanfertigung bei multiplen Augenproblemen. Mit der Knappschaft in München habe ich in letzter Zeit viel Ärger. Ich überlege zur DAK zu wechseln. Vielen Dank für Ihre Antwort.

  16. Ursula Oelgeschläger schrieb

    Ich benötige neue Hörgeräte – das sind die Dritten – Ich habe immer Innenhörgeräte gehabt und möchte diese auch wieder haben. Ich bin zur Zeit in der Testphase, komme aber nicht weiter. Ich kann insgesamt leider nur 500 € zuzahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?

  17. Steffi Kruschel schrieb

    Ich bekomme neue Hörgeräte, weil ich nach 4 Hörstürzen Hörverlust habe. Ich arbeite als Lehrerin und bin auf gutes Hören angewiesen. Ich habe Geräte zur Probe getragen, sollte aber noch 1.800 Euro zuzahlen. Die Kasse und die Rentenversicherung haben die Zuzahlung abgelehnt. Ich werde deshalb andere Geräte nehmen, soll aber 200 Euro für die Ohrstücke, die an die neuen Geräte nicht passen, zuzahlen. Ist das rechtens?

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