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Hörgeräte & Krankenkasse: Kostenübernahme durch die PKV und GKV
Wenn ein Hörgerät von einem Facharzt verordnet wird, müssen die Krankenkassen die verordnete Hörhilfe bezahlen. In der Praxis ergeben sich bei der Kostenübernahme jedoch häufig Diskussionen. Viele Krankenkassen – egal ob GKV oder PKV – wollen nur Teilbeträge erstatten und versuchen so einen Teil der Kosten auf die Patienten abzuwälzen.
Hörgeräte ohne Zuzahlung erzielen oftmals ein nahezu gleiches Sprachverständnis wie Hörgeräte, bei denen schwerhörige Menschen die Zusatzkosten selbst tragen müssen. Hörakustiker verschweigen das häufig oder präsentieren Ihnen manchmal veraltete Kassenmodelle, damit Ihnen der Unterschied zu einem zuzahlungspflichtigen Modell besonders groß erscheint. Sie sollten bei einem Beratungsgespräch immer auch nach Hörgeräten ohne Zusatzkosten, nach deren Modell-Namen und dem Herstellungsjahr fragen.
Für gleiche oder vergleichbare Hörhilfen gibt es zum Teil deutliche Preisunterschiede zwischen Akustikern und zwischen Herstellern. Verschaffen Sie sich deshalb einen Preisüberblick vor dem Kauf und machen Sie sich nicht abhängig von einem konkreten Hörakustiker. Drehen Sie den Spieß um, gehen Sie einfach zu mehreren. Sie dürfen die Leistungen und Kostenvoranschläge von mehreren Akustikern gegenüberstellen und vergleichen, bevor Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen ohne dass Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht.
Die hohen Kosten, die mit dem Kauf von Hörgeräten anfallen, werden durch eine Kostenübernahme der Krankenkasse zum Teil abgefangen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel Pauschalbeträge, in seltenen Einzelfällen können die Kosten jedoch auch vollständig übernommen werden (Behinderungsausgleich). Bei der privaten Krankenversicherung sieht es ähnlich aus. Hier lohnt zusätzlich ein Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen, da die Erstattungshöhe von Kasse zu Kasse und je nach Tarif unterschiedlich ist.
Kostenübernahme bei Hörgeräten durch die Krankenkassen
Egal ob PKV oder GKV, Hörgeräte müssen immer durch einen Facharzt verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Kosten der Versorgung anteilig aufkommen. Der HNO-Arzt stellt dabei im Regelfall nur fest, dass eine Hörhilfe medizinisch notwendig ist. Ein konkretes Modell wird er allerdings nicht verordnen. Ein passendes Hörgerät wählen Sie zusammen mit einem Akustiker nach einem Beratungsgespräch aus. Wenn das Wunsch-Hörgerät gefunden ist, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, den Sie an Ihre Krankenkasse weiterleiten müssen. Viele Akustiker übernehmen diese Formalien für die Patienten. Kaufen Sie ein Hörgerät, ohne dass dieses von einem HNO-Arzt verordnet wurde, ist eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist nicht mehr möglich.
Wenn Sie Ihre Hörhilfe direkt über Ihren HNO-Arzt beziehen (was auch möglich ist), müssen Sie Ihrer Krankenkasse das Original-Rezept per Brief schicken. Gehen Sie hingegen zu einem Hörgeräteakustiker, kümmert dieser sich um die Genehmigung bei Ihrer Krankenversicherung. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie im Anschluss einen schriftlichen Bescheid, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, ob die vollen Kosten, keine Kosten oder nur ein Teil der anfallenden Kosten übernommen werden. Bitte warten Sie mit dem Kauf eines Gerätes solange, bis Sie diese Bestätigung in den Händen halten.
Ein Hörgerät vor dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse zu kaufen, sollten Sie vermeiden, da eine Kostenübernahme auch verweigert werden kann. Generell gibt es zuzahlungsfreie Hörgeräte, die vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden, und zuzahlungspflichtige Modelle, bei denen die Krankenkasse nur einen Teilbetrag zurückerstattet. Eine vollständige Kostenübernahme ist in seltenen Fällen möglich, wenn eine günstigere Versorgung nicht zum gleichen medizinischen Ergebnis führen würde. Mit anderen Worten, ist Ihr Hörverlust so stark, das kein Kassenhörgerät Ihre Schwerhörigkeit medizinisch wirksam korrigieren kann, haben Sie einen Anspruch auf eine höhere Kostenübernahme. Besprechen Sie dieses Thema mit Ihrem Akustiker und beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine volle Kostenerstattung.
Hörgeräte Kosten – Was zahlen die Krankenkassen?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen, wie zum Beispiel TK, AOK oder DAK, zahlen einen Pauschalbetrag als Zuschuss. Dieser gesetzliche Pauschalbetrag liegt seit dem 01.11.2013 bei 784,94 Euro pro Hörgerät.
Die tatsächlich ausgezahlte Pauschale kann je nach Krankenkasse höher als der gesetzliche Anspruch sein, darf aber nicht niedriger ausfallen. Werden zwei Hörgeräte für eine beidseitige Versorgung benötigt, beträgt der gesetzliche Zuschuss 1.412,89 € und fällt damit deutlich geringer aus als bei einer einseitigen Versorgung. Die Höhe der Zuschüsse reicht im Regelfall nicht aus, um ein modernes Hörgerät vollständig zu bezahlen. Im Folgenden ein Beispiel der Erstattungspauschalen der Techniker Krankenkasse.
Versorgung durch Akustiker | Ein Ohr | Zwei Ohren |
---|---|---|
Hörgerät | 685,00 € | 1.217,00 € |
Ohrpassstücke | 33,50 € | 67,00 € |
Reparaturpauschale | 125,01 € | 250,02 € |
Summe | 843,51 € | 1.534,02 € |
Versorgung durch HNO-Arzt | Ein Ohr | Zwei Ohren |
Hörgerät | 474,01 € | 878,47 € |
Ohrpassstücke | 33,17 € | 66,34 € |
Reparaturpauschale | 124,95 € | 249,90 € |
Summe | 632,13 € | 1.194,90 € |
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Erstattungspauschalen für ein Hörgerät mit Ohrpassstücken und Reparaturpauschale, verteilt über mehrere Krankenkassen. Diese Übersicht dient lediglich der Information, für die Höhe des Zuschusses wird keine Gewähr übernommen. Die Reparaturpauschalen liegen zwischen 120 € bis maximal 150 €. Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € bzw. 20 € bei zwei Hörgeräten wurde in der Übersicht bereits abgezogen.
Zuschuss | Ein Ohr | Zwei Ohren |
---|---|---|
BKK’s | 873,50 € | 1.594 € |
BIG | 873,50 € | 1.594 € |
TK | 833,50 € | 1.514 € |
AOK | 833,50 € | 1.514 € |
Barmer-GEK | 833,50 € | 1.514 € |
DAK | 833,50 € | 1.514 € |
KKH | 833,50 € | 1.514 € |
HEK | 833,50 € | 1.514 € |
HKK | 833,50 € | 1.514 € |
IKK Classic | 833,50 € | 1.514 € |
IKK’s | 833,50 € | 1.514 € |
LKK’s | 793,50 € | 1.144 € |
Bei den privaten Krankenkassen sieht die Situation ähnlich aus. Da die Zuschusshöhe tarifabhängig ist, sollten Sie Ihre Versicherungsbedingungen prüfen, um zu erfahren welche Qualität der Versorgung Sie erwarten können. Privatversicherte profitieren meist von einem etwas größeren Spielraum bei der Kostenübernahme eines neuen Hörgerätes. Auch bei privaten Krankenkassen muss der Hörverlust über einen Hörtest von einem HNO-Arzt nachgewiesen werden und signifikant sein, d.h. mindestens 30 dB auf dem besser hörenden Ohr betragen. Bei Privatkassen gibt es keinen pauschal festgelegten Zuschuss. Die Zuschusshöhe hängt vom Tarif des Privatversicherten ab, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und wird individuell vereinbart. Ist im Versicherungsvertrag kein Höchstbetrag festgelegt, muss Ihre PKV die Kosten vollständig übernehmen. Als Privatversicherter haben Sie keinen Anspruch auf das beste Gerät am Markt, eine Kostenübernahme darf allerdings auch nicht verweigert werden, wenn Sie nicht das billigste Hörgerät kaufen (Landgericht Regensburg Az.: 2 S 311/08).
Vollkostenübernahme und Erstattung von Mehrleistungen
Prinzipiell sind Krankenkassen verpflichtet die Kosten eines Hörgeräts vollständig zu übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit dazu besteht. In der Praxis kann es daher leicht zu juristischen Diskussionen bis hin zu Klagen kommen. Krankenkassen argumentieren oft, dass es günstigere Alternativen mit gleichem medizinischen Nutzen gibt. Es liegt dann am Patienten nachzuweisen, dass dies im konkreten Fall nicht zutrifft und ein teureres Gerät medizinisch notwendig ist.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein sehr teures Hörgerät beim Vorhandensein einer psychischen Erkrankung (bedingt durch Tinnitus) einen erheblichen Mehrwert für die Gesundheit und Genesung des Versicherten hätte. Ein anderer Fall wäre ein hoher Grad an Schwerhörigkeit bei gleichzeitig vorliegender Blindheit oder Usher Syndrom. Blinde oder stark sehbeeinträchtigte Menschen mit diesen Voraussetzungen sind auf die bestmöglichste Hörhilfe angewiesen, die der Markt zum jeweiligen Zeitpunkt anbieten kann, um Ihren Alltag (z.B. im Straßenverkehr) selbstständig zu meistern. In diesen speziellen Fällen kann die Krankenkasse dazu verpflichtet werden, die kompletten Kosten eines Hörgeräts zu übernehmen. Allerdings nur, wenn das teurere Hörgerät medizinisch notwendig ist.
Sie müssen dem Antrag auf Vollkostenübernahme (bzw. Kostenerstattung von Mehrleistungen) deshalb unbedingt ein Attest von einem Arzt und eine ausführliche schriftliche Begründung beifügen. Gerichtsverfahren und Urteile zum Thema Kostenübernahme hat es bereits viele gegeben. Einige Richter geben den Krankenkassen recht, viele jedoch auch den Patienten. Meist handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die nicht auf andere Fälle übertragbar sind.
Hohe Kosten – stillschweigend zahlen oder kämpfen?
Wenn Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt, sollten Sie Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Wenn jedoch auch der Widerspruch zurückgewiesen wird, steht man unwillkürlich vor der Entscheidung: stillschweigend zahlen oder kämpfen? Diese Frage sollten Sie nicht alleine entscheiden. Lassen Sie sich beraten. Der Deutsche Schwerhörigenbund bietet sowohl eine regionale Vor-Ort-Beratung an, als auch eine Online-Beratung über das Internet. Die Behinderten-Selbsthilfe-Organisation kann mit Ihnen zusammen klären, ob eine vollständige Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist.
Wenn Sie nicht bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts warten wollen, können Sie Ihr neues Hörgerät auch privat vorfinanzieren. Teilen Sie dies Ihrer Krankenkasse mit. So stellen Sie klar, dass Sie einerseits nicht auf Ihre Ansprüche verzichten und andererseits nicht unnötig lange auf die benötigte Hörhilfe warten möchten. Ihre Krankenkasse übernimmt bei der Anschaffung eines neuen Hörgeräts auch Service- und Wartungskosten (Reparaturpauschale). Erstattet eine Krankenkasse nicht den vollen Hörgeräte Preis, müssen Sie mit hohen Zuzahlungen bei einer Reparatur Ihres Hörgeräts rechnen.
Kostenübernahme bei Reparaturen – unbedingt beachten
Unbedingt einplanen sollten Sie (teils hohe) Kosten für Reparaturen. Hörgeräte, auch sehr teure, gehen durch Schweiß, Feuchtigkeit, Nässe und Umwelteinflüsse, schneller kaputt als Sie es sich vorstellen können. Besonders Im-Ohr Hörgeräte mit modernster Technik, Mikroprozessoren und anfälliger Elektronik können überdurchschnittlich schnell verschleißen. Da Im-Ohr Hörgeräte permanent im Gehörgang und damit in einer feuchten Umgebung getragen werden, gehen Sie schneller kaputt als HdO-Hörgeräte. Wer übernimmt die Kosten für eine Reparatur beim Hörakustiker?
Entscheidend ist, ob das Hörgerät eigenanteilsfrei (also zum Nulltarif) oder eigenanteilspflichtig (mit Zuzahlung) gekauft wurde. In beiden Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Kosten für Reparatur, Beratung, Anpassung und Einstellung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag für einen Wartungszeitraum von 6 Jahren. Haben Sie ein Hörgerät mit Zuzahlung gekauft, müssen Sie allerdings mit höheren Kosten für Reparatur und Wartung rechnen. Hochwertige Hörgeräte bestehen aus komplexen und teuren Bauteilen, dementsprechend ist auch die Reparatur teurer. Alle Kosten, die über die Reparaturpauschale hinausgehen, müssen Sie zuzahlen. Weil bei teuren Hörgeräten auch die Reparatur teurer ist, werden Sie quasi doppelt belastet. Bei privaten Krankenkassen gelten ähnliche Regelungen, diese sind allerdings von Kasse zu Kasse und tarifspezifisch unterschiedlich. Die exakte Höhe der Zuzahlung im Fall einer Reparatur können Sie bei Ihrer Privatkasse erfragen.
Prüfen Sie für sich selbst, ob Sie wirklich ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät ohne medizinischen Mehrwert benötigen. Wenn Ihnen ihr HNO-Arzt keine Verordnung ausstellt, müssen Sie alle Kosten selbst tragen. Lassen Sie sich in keinem Fall dazu drängen, ein Hörgerät mit hohem Eigenanteil zu kaufen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie dieses wirklich benötigen, zumal 70% aller gekauften Hörgeräte nicht regelmäßig getragen werden. Wir erhalten täglich Leserbriefe von Menschen, die uns Ihre Erfahrungen bei Reparaturen schildern. Dabei ist uns aufgefallen, dass in Einzelfällen die Reparaturkosten zwischen 300 bis 650 Euro betragen und bis zu 25% des Kaufpreises ausmachen können. Bei diesen Fällen handelte es sich um sehr teure Hörgeräte deren Ersatzteile durch den Hersteller nicht mehr direkt geliefert wurden oder deren Elektronik durch Nässe beeinträchtigt war. Aus unserer Sicht sollte man Hersteller gesetzlich dazu verpflichten Ersatzteile mindestens 10 Jahre vorhalten zu müssen.
Kostenübernahme bei Kinder und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahren alt und schwerhörig sind, erhalten digitale Hörgeräte ohne jegliche Zuzahlung. Für die erste Hörhilfe zahlt die Krankenkasse in der Regel bis zu 1.000 €, bei Hörgeräten für zwei Ohren bis zu 2.000 €.
Die Krankenkasse trägt zudem die Kosten für Batterien (was bei Erwachsenen nicht der Fall ist), für Ohrpassstücke und Reparaturen. Der Hörgeräteakustiker erhält eine jährliche Service-Pauschale, mit der diese Kosten abgedeckt werden. Eine eigene Zuzahlung fällt nur an, wenn Sie Leistungen für Ihr Kind wünschen, die aus Sicht eines Arztes oder der Krankenkasse medizinisch nicht notwendig sind.
Für die Auswahl eines geeigneten Hörgeräts sollten Sie sich von einem speziell geschulten Fachpersonal beraten lassen. Also entweder von einem Pädakustiker oder einem Hörgerätemeister mit Erfahrung in der Beratung von Kindern.
Alternativen – Wer zahlt sonst noch Zuschüsse?
Grundsätzlich kommen auch andere Kostenträger für eine Kostenübernahme in Frage. Wenn Sie aus beruflichen Gründen ein besonders hochwertiges Hörgerät benötigen (zum Beispiel für Bürotätigkeiten mit Telefondienst oder auch bei Tätigkeiten in lauten Produktionseinrichtungen), können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit stellen, wenn die Ausübung Ihres Berufs ansonsten gefährdet wäre. Ein weiterer Ansprechpartner ist in einem solchen Fall die gesetzliche Rentenversicherung.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft
- Integrationsamt
- Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn der Hörverlust auf einen Unfall zurückzuführen ist, kann unter Umständen auch die gesetzliche Unfallversicherung für eine Kostenübernahme in Anspruch genommen werden. Ist die Schwerhörigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall begründet, der im Zusammenhang mit einer zuvor ausgeübten beruflichen Tätigkeit steht, kann die Kostenübernahme unter Umständen auch durch die jeweilige Berufsgenossenschaft erfolgen. Auch hier können Sie sich durch den Deutschen Schwerhörigenbund e.V. kompetent beraten lassen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Krankenkassen sind nur dann gesetzlich verpflichtet, ein Hörgerät anteilig zu bezahlen, wenn es medizinisch notwendig ist. Um Ihren Anspruch auf Kostenübernahme geltend machen zu können, müssen Sie sich die medizinische Notwendigkeit bescheinigen lassen. Diese liegt vor, wenn:
- Sprachhörtest durch einen HNO-Arzt (Ton- und Sprachaudiogramm)
- Verstehensquote beim Hörtest von unter 80%
- Hörverlust auf dem besseren Ohr in den Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz
- Hörverlust von mindestens 30 dB auf dem besseren Ohr
Ihr HNO-Arzt stellt Ihnen in der Folge eine medizinische Verordnung aus, also ein Rezept, das die Notwendigkeit eines Hörgeräts bescheinigt. Eine Kopie des Rezepts schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse. Das Original nehmen Sie zum Hörgeräteakustiker mit.
Neben der medizinischen Indikation muss noch der Grad der Schwerhörigkeit ermittelt werden. Bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit von über 81db gelten nicht die allgemeinen, sondern die Pauschalbeträge der WHO 4. Sie erhalten in diesem Fall also eine höhere Kostenübernahme.
Mindestanforderung an Hörgeräte ohne Zuzahlung
Die Pauschalbeträge der Krankenkassen wurden 2013 erhöht. Im gleichen Schritt sind auch die Mindestanforderungen an Hörgeräte gestiegen. Kassengeräte „müssen“ digital sein und dem neuesten Stand der Technik entsprechen, um bezuschusst zu werden.
Mit digitalen Hörgeräten werden akustische Signale verstärkt und ungewollte Nebengeräusche reduziert. Der Akustiker kann eine digitale Hörhilfe einfacher individualisieren, besser an die Bedürfnisse eines Betroffenen anpassen und leichter reparieren, als es bei analogen Geräten möglich war. Digitale Hörgeräte können sich zudem automatisch an verdiene Hörumgebungen anpassen. Die neue Anforderung, dass Hörgeräte dem aktuellen Stand der Medizintechnik entsprechen „müssen“, wurde 2009 vom Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt. Es ist also Ihr „gutes“ Recht, keine veralteten Modelle von einem Hörakustiker angeboten zu bekommen. Sie könnten Ihren Akustiker sogar verklagen, wenn dies der Fall sein sollte, weil er damit gegen Beratungsrichtlinien verstoßen würde, die seit der gesetzlichen Neuregelung von 2013 gültig sind.
Hörgeräteakustiker halten ein großes Sortiment an zuzahlungsfreien HdO -und IdO-Geräten vor, auch wenn Sie ihnen das verschweigen. Sie sollten aktiv nach kostenlosen Kassenhörgeräten fragen und diese auch Probetragen. Nutzen Sie den Testzeitraum aus, den viele Akustiker anbieten, um verschiedene Geräte in alltäglichen Situationen probezutragen, und testen Sie, mit welchen Geräten Sie besser zurecht kommen. Sie sollten mindestens ein Kassenhörgerät testen, für das keine Zuzahlung erforderlich ist. Bestehen Sie darauf und fragen Sie nach dem Hersteller, dem Modellnamen und das Herstellungsjahr.
Zuzahlungsfreie Hörgeräte sind Hilfsmittel, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, und für die Ihnen keine Kosten entstehen. Kassenhörgeräte können Ihre Schwerhörigkeit medizinisch wirksam korrigieren. Sie haben zwar einen eingeschränkten Funktionsumfang und eine geringe Ausstattung, stellen im Wesentlichen aber eine ausreichende Grundversorgung dar. Folgende Funktionen dürfen Sie erwarten (Mindestausstattung):
- Digitale Signalverarbeitung
- Mehrkanal-Technik mit mindestens 4 Kanäle
- Rückkoppelungsunterdrückung
- Störschallunterdrückung
- 3 Hörprogramme
- Automatische Verstärkungsleistung
- Verstärkungsleistung über 25 dB bis 75 dB
- Verstärkungsleistung über 75 dB bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
- Verstärkungsreserve von 10 bis 15 dB
- Mehrmikrofontechnik
- Akustisches Telefonprogramm
- Audioeingang für Zusatzgeräte
- Nano-Beschichtung
- Induktionsspule
Wünschen Sie spezielle Ausstattungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen Sie die Kosten hierfür selbst tragen. Zusatzausstattungen, die von der Krankenasse nicht übernommen werden, sind:
- Bedienungskomfort
- Ästhetik
- Bluetooth-Technologie
- Räumliches Richtungshören (360° Hören)
- Kabellose Verbindung zu TV oder Smartphone
- Konnektivität zu PC/Tablet, Telefon, Handy oder MP3-Player
- Automatische Anpassung an verschiedene Hörsituationen
Bitte beachten Sie: Viele Krankenkassen haben mit bestimmten Hörgeräteakustikern spezielle Verträge abgeschlossen. Damit wird sichergestellt, dass Sie qualitätsgesicherte und neue Hörgeräte ohne Zuzahlung erhalten. Die Adressen und Telefonnummern von Vertragsakustikern können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Diese Anbieter werden Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit „mehr“ zuzahlungsfreie Hörgeräte anbieten und diese auch für Sie „korrekt“ anpassen.
Alle Hörgeräteakustiker haben sich vertraglich gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, Ihnen verschiedene moderne Hörgeräte anerkannter Hersteller ohne Zuzahlung anzubieten. So zumindest die Theorie. Bei einer seriösen Hörgeräteberatung sollte Ihnen ausreichend Zeit zum Ausprobieren von geeigneten Hörhilfen gegeben werden. Dazu gehört neben einem konkreten schriftlichen Kostenvoranschlag, mehrere Geräte zur Probe tragen zu dürfen. Ohne Druck nach dem Motto „Sie müssen sich jetzt aber entscheiden“ können Sie bei jedem seriösen Hörgeräteakustiker Geräte bis zu 14 Tage lang testen. Das Hörgerät sollte im Testzeitraum unbedingt versichert sein (ganz ganz wichtig – Wir haben bereits viele Leserbriefe erhalten, bei denen das nicht der Fall war). Der Akustiker sollte Ihnen das technologische Niveau erklären, Ihnen den Preis vor Probebeginn mitteilen und Sie über die Nachbetreuung informieren.
Das Angebot an Hörhilfen ist vielseitig und umfangreich. Die Preise sind von Hersteller zu Hersteller und von Akustiker zu Akustiker sehr unterschiedlich. Ein Angebotsvergleich lohnt sich für Sie immer, denn das Motto „teuer ist gleich gut“ passt nicht für jeden Menschen und nicht für jeden Hörverlust.
Bildquellen:
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phonak.com
Ich habe von einem deutschen HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät bekommen. Wir leben direkt an der Grenze zu den Niederlanden, der Weg zum niederländischen Akustiker ist der Kürzeste, die Preise dort für ein Hörgerät sind bedeutend geringer. Im Internet habe ich von der unkomplizierten Übernahme der KK-Anteile in einem solchen Fall gelesen. Meine KK allerdings lehnt die Übernahme ab. Gibt es klare Regelungen dazu? Gibt es eine Möglichkeit eine Kostenübernahme zu erwirken?
Vielen Dank
AstridHallo, ich habe seit ca. 12 Jahren zwei Hörgeräte und war mit meinem Akustiker nicht mehr zufrieden. Man rechnete mir jedes Mal den Austausch der Schläuche und Reinigung ab. Ich habe jetzt einen Akustiker in meiner Nähe der mir dies kostenlos macht. Jetzt habe ich das Problem, mein Batteriefachdeckel ist ausgeleiert und fällt dauernd ab so dass ich ihn schon ein paar Mal verloren hatte. Jetzt klebe ich ihn mit Tesafilm zu. Ich habe mich erkundigt und man sagte mir, dass dieses Gerät nicht mehr hergestellt wird und ich evtl. ein neues Gehäuse oder sogar ein neues Gerät brauche.
Und da meine sechs Jahre abgelaufen sei wo die Krankenkasse noch eine Zuzahlung leisten würde wäre auch hin. Also müsse ich damit rechnen das Gerät selbst zahlen zu müssen. Ich arbeite zurzeit nicht, hatte eine HWS OP und bin in einer Umschulung und bekomme nur Übergangsgeld. Jetzt ist meine Frage, was kann ich tun und wo kann ich mich erkundigen ob ich eine Zuzahlung / Kostenübernahme bekomme. Über eine Nachricht oder Tipp würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus
ChristaHallo Christa ,
Geh mal zu deinem HNO-Arzt. Ich denke nach 6 Jahren sind deine Geräte veraltet. Du hast ANSPRUCH auf neue Hörgeräte, aber das kann nur der Arzt entscheiden! Und je nachdem wie hoch der Hörverlust ist, kommt auch die Zuzahlung von der KK mehr oder weniger. Eventuell bekommst du sogar vom Arbeitsamt einen Zuschuss!
L.G.
RalphHallo,
ich habe vom HNO-Arzt eine Verordnung für ein Kombi-Tinnitus-Hörgerät bekommen. Mein Akustiker meint, dass ich das Hörgerät von der Knappschaftkrankenkasse bezahlt bekomme, aber für Tinnitusgeräte muss ich privat bezahlen. Stimmt das?
Danke
GabrielaWie sieht es mit der Kostenerstattung für Batterien, Otoplastiken u.ä. Geräten aus, die meines Erachtens unbedingt für einen Betrieb eines Hörgerätes erforderlich sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
VolkerIch habe im TV gehört, dass die Kostenübernahme für Hörgeräte ab 01.11.2013 von den gesetzlichen Kassen fast verdoppelt werden (Ca. 700 €). Ist das so?
mfG MarionHallo! Ich komme mit meinen jetzigen Hörgeräten nicht mehr klar, da sich das Hörvermögen weiterhin verschlechtert hat. Nach wie vielen Jahren kann ich mir neue verordnen lassen, um den gesetzlichen Zuschuss der Krankenkasse zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
G. KreuschBitte teilen Sie unverbindlich mit, welche Kosten die Berufsgenossenschaft übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt SchneiderSehr geehrtes Team,
Das Alter des Patienten ist 81 Jahre.
1. Ohr völlig taub
2. Ohr zur Taubheit neigende Schwerhörigkeit
Krankenkasse: AOK Bayern
Einkommen: kein Vermögen, geringste Rente mit Witwenrente
Mindestwunsch: nach BGB, ohne Extras und SchönheitWieviel kostet im April 2015 das eine nur noch notwendige Hörgerät, welches auf der AOK Liste stehen sollte? Wieviel muss dabei nach heutigen Stand der Patient selbst tragen an Kosten? Wieviel Kosten übernimmt die AOK? Patient hat Hinter dem Ohr App. und will keine Chip-OP!
Recht vielen Dank für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen verbleibt. F.M.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten die Berufsgenossenschaft übernimmt.
Meine Frau braucht dringend neue Hörgeräte. Eine VO des HNO-Arztes liegt vor. Beim Akustiker hat sich herausgestellt, dass sie mit dem Fabrikat von Phonak, Modell Bolero V 90 P SN am besten zurechtkommt. Dafür will der Akustiker 2850/ 5700 Euro in Rechnung stellen. 10 % = 5130 Euro für beide Seiten.
Erstattet werden von der Beihilfe 1500/3000 Euro = davon 70 % = 2100 Euro. Die Privatversicherung erstattet 1725/3450 Euro = davon 30 % = 1035 Euro. Gesamterstattung 3135 Euro. Verbleiben als Zuzahlung 1995 Euro! Mir erscheint der Ausgangspreis und damit auch die Zuzahlung viel zu hoch.
Wie wird dieser Preis von Ihnen bewertet und zu welchem Preis kann ich die Geräte woanders beziehen?
Danke für Ihre HilfeHallo, ich habe eine ganz komplizierte Frage bezüglich der Schwerhörigkeit. Ich habe seit meine Kindheit hochgradige Schwerhörigkeit und habe ganz normale „altmodische Hörgeräte“ die hinter dem Ohr liegen. Diese Hörgeräte sind für mich ausreichend.
ABER: Beruflich reicht es aber nicht.
Ich bin beruflich eine Intensiv-Fach-Krankenschwester und eine OTA (Operative Technische Assistentin) und arbeite somit direkt auf der Notfall-Intensivstation sowie auch im OP Bereich. Da für diesen Beruf meine aktuellen Hörgeräte nicht ausreichend sind (zu große Gefahr für die Patienten sowie auch für mich), habe ich eine Verordnung von einem NHO Arzt für ein IdO Gerät bekommen. Da meine aktuellen Hörgeräte starke Rückkopplungen haben und durch die Maschinen auf der Intensivstation ständig ausgehen, geht mein Arzt davon aus, dass ich dringend Im-Ohr-Hörgeräte (z.B. CIC oder IIC Geräte) benötige.
Meine Frage ist, ob mir für solche Hörgeräte in meinem Fall von irgendeiner Krankenversicherung eine vollständige Kostenübernahme zusteht. Oder muss ich alles selbst bezahlen? Wenn ja, welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen und bedanke mich im Voraus.
Liebe Grüße
Sandra T.Ich bin gerade beim Testen von verschiedenen Geräten. Ich arbeite auf dem Bau mit ziemlich viel Lärm. Wenn die KK die Kosten nicht übernimmt, wie sieht es mit der Bau BG aus, welche Kosten würde die Bau BG übernehmen
Mit freundlichen Grüßen
Dieter