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Hörgeräte Marken

Hörgeräte Beratung: Liste aller Beratungsstellen für Hörgeschädigte

Die Aufgabenverteilung bei der Diagnose Schwerhörigkeit scheint zunächst eindeutig. Für den Hörtest und die medizinische Untersuchung ist der HNO-Arzt verantwortlich, um die Behebung der Schwerhörigkeit und die Anpassung des Hörgeräts kümmert sich der Hörgeräteakustiker. Betroffene und Angehörige haben jedoch – insbesondere beim ersten Hörgerät – einen ganzen Fragenkatalog und sind daher auf der Suche nach einem unabhängigen Gesprächspartner für eine Beratung. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat ein Netz von Beratungsstellen aufgebaut, das Ihnen bei all Ihren Fragen helfen kann.

Hörgeräte Beratung

Eine umfassende und unabhängige Beratung ist gerade beim ersten Hörgerät wichtig. Der HNO-Arzt und Hörgeräteakustiker können zwar viele Fragen klären, manchmal wünschen sich Betroffene jedoch ein Gespräch mit unabhängigen Fachleuten oder anderen Betroffenen. Diese Möglichkeit bietet ein Netzwerk von Beratungsstellen, das vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. aufgebaut wurde. In den örtlichen Beratungsstellen erhalten schwerhörige Menschen oder Angehörige eine umfassende Beratung zum Thema Hörgeräte und Schwerhörigkeit.

Themen einer unabhängigen Hörgeräte Beratung

Die Hörgeräteberatung des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. umfasst alle Bereiche, die für Betroffene und Angehörige relevant sein können. Wie kann ich ein teures Hörgerät finanzieren. Reicht ein Kassen-Hörgerät? Muss ich eine Zuzahlung von mehreren tausend Euro einplanen? Wie lange dauert die Eingewöhnungszeit bei Hörgeräten? Das Gespräch mit anderen Betroffen kann Ihnen helfen, Barrieren und Sorgen zu verringern oder zu entkräften. Soziale Ängste sind daher häufig Gegenstand einer Hörgeräte Beratung.

Beratungsstellen für HörgeschädigteFoto: © Widex

Ansprechpartner des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. können Ihre Sorgen und Probleme verstehen und auf Grund ihrer Erfahrung wertvolle Tipps geben. Die Arbeit in den Beratungsstellen versteht sich dabei als Hilfe zur Selbsthilfe. Entsprechende Gruppenangebote, Therapien oder psychologische Beratungen können ebenso vermittelt werden, wie Informationen zu Freizeitangeboten für Hörgeschädigte. Sie können den Deutschen Schwerhörigenbund auch kontaktieren, wenn Sie Erfahrungen mit Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund Ihres Hörverlusts gemacht haben.

Wenn Ihr Kind von einer Schwerhörigkeit betroffen ist, können Sie sich ebenfalls unabhängig beraten lassen. Die Früherkennung von Hörverlust ist entscheidend für die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung, sowie für das Erlernen von kognitiven und psychosozialen Fähigkeiten. Daten zum Thema Hörverlust bei Neugeborenen variieren, man nimmt jedoch an das auf 1.000 Neugeborene etwa 1,4 Babys mit Hörverlust kommen. Untersuchungen haben ergeben, dass fünf von 1.000 Kindern im Alter von 3 bis 17 Jahren von einem Hörverlust betroffen sind.

Man schätzt außerdem, dass mindestens 12,5% der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 19 Jahren aufgrund übermäßiger Lärmbelastung einen dauerhaften Gehörschaden erleiden. Das Hörvermögen von Neugeborenen wird heute kurz nach der Geburt getestet. Wenn eine Schwerhörigkeit festgestellt wird, sollte eine Behandlung spätestens im Alter von sechs Monaten beginnen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie einen Hörverlust hat, vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin für eine Höruntersuchung. Parallel können Sie sich an den Deutschen Schwerhörgenbund wenden, wenn Sie eine Beratung zum Thema Schwerhörigkeit bei Kindern wünschen oder ein Cochlea-Implantat für Ihr Kind planen.

Liste aller Beratungsstellen für Hörgeschädigte sortiert nach Bundesländern

Häufig wird die Beratung von anderen Menschen mit Hörverlust durchgeführt. Für bestimmte Teilbereiche können jedoch auch Experten hinzugezogen werden, die die Qualität der Beratung sicherstellen. Die Beratungsstellen verpflichten sich eine Vielzahl von Qualitätskriterien einzuhalten und haben dies in der Regel durch entsprechende Zertifizierungen nachgewiesen. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos.

Hörgeräte Beratung Foto: © Pixel-Shot / Shutterstock

Das Netz an Beratungsstellen des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. umfasst ganz Deutschland, auch wenn es teilweise noch Lücken aufweist. Neben einer Beratung Vor-Ort ist auch eine Online-Beratung zum Thema Hörgeräte möglich. Sie können diese auf der Webseite schwerhoerigen-netz.de in Anspruch nehmen.

Beratungsstellen in Baden-Württemberg

Kommunikations- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte Stuttgart

Heßbrühlstr. 68
70565 Stuttgart
Tel.: 0711-7802649
Fax: 0711-78285588
E-Mail: sprechstunde@schwerhoerigenverein.de
Internet: www.schwerhoerigenverein-stuttgart.de

Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr

Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V.

Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-854157
Fax: 0721-854157
E-Mail: vssk@dsbovka.de
Internet: www.dsbovka.de

Sprechzeiten: Mo, 16:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Manfred Weber

Beratungsstellen in Bayern

Beratungsstelle Bund der Schwerhörigen und Ertaubten Nürnberg e.V.

Adam-Klein-Str. 6
90429 Nürnberg
Tel.: 0911/284344
Fax: 0911/2741715
E-Mail: schwerhoerige-nuernberg@t-online.de
Internet: www.schwerhoerige-nuernberg.de

Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, 16:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Friedrich Rauhut

Beratungsstellen in Berlin

HörBIZ – Berlin

Sophie-Charlotten-Str. 23 A
14059 Berlin
Tel.: 030-32 60 23 75
Fax: 030-32 60 23 76
E-Mail: beratung@berliner-hoerbiz.de
Internet: www.berliner-hoerbiz.de
Ansprechpartner: Roger Reichardt

Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 – 18:00 Uhr

Beratungsstellen in Hamburg

Hörberatungs- und Informationszentrum

Wagner Str. 42
22081 Hamburg
Tel.: 040/291605
Fax: 040/2997265
Internet: www.bds-hh.de und www.hoerbiz.de
E-Mail: info@bds-hh.de

Hörgerät schon gefunden?

Öffnungszeiten: Mo-Mi 9:00-17:00 Uhr; Do 13:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Bettina Grundmann

Beratungsstellen in Hessen

Deutscher Schwerhörigenbund – Landesverband Hessen e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Rothschildallee 16 A
60389 Frankfurt/Main
Tel.: 069-46997656
Fax: 069-454036
E-Mail: dsb-lv-hessen@t-online.de
Internet: www.paritaet.org/hessen/dsb

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ingrid Mönch

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Darmstadt e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Pallaswiesenstraße 123A
64287 Darmstadt
Tel.: 0651-428953-0
Fax: 06151-428953-1
E-Mail: dsb.ov.darmstadt@t-online.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/dsbdarmstadt

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ingrid Mönch

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Wiesbaden – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Im Treffpunkt Gesundheit
Konradiner Allee 11A
65189 Wiebaden
Tel.: 0611-379550
Fax: 0611-379550
E-Mail: DSBBrommer@t-online.de
Internet: www.paritaet.org/hessen/dsb

Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat, 14:00-16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ulrike Brommer

Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommern

Hörbiko Neubrandenburg – Beratungsstelle des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten Mecklenburg-Vorpommern

Pawlowastr. 12
17036 Neubrandenburg
Tel: 0395-7071833
Fax: 0395-7074322
E-Mail: wolfgang.buchholz@hoerbiko.de
Internet: www.hoerbiko.de

Hörgeräte Beratung

Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 07:00-12:00 Uhr; Mo 12:30-15:00 Uhr; Di, Do 12:30-17:00 Uhr und nach telef. Vereinbarung
Ansprechpartner: Wolfgang Buchholz

HÖR-Kompetenzzentrum Vorpommern

Vilmer Weg 4
17493 Greifswald

Tel.: 03834-820462
Fax: 03834-8839845
E-Mail: hkv.sbd@online.de

Sprechzeiten: Mittwochs, 10:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Rainer Gralow

Beratungsstellen in Niedersachsen

Deutscher Schwerhörigenbund – Landesverband Niedersachsen e.V.

im NeSt der BKK Energie
Lange Laube 6 (Bitte unter NeSt klingeln!)
30159 Hannover

Sprechzeiten: 2. und 4. Mittwoch im Monat, 17:00-19:00 Uhr

Deutscher Schwerhörigenbund – Landesverband Niedersachsen e.V.

im Hörzentrum der Medizinischen. Hochschule Hannover
Karl-Wiechert-Allee 3 (Bitte unter HZH klingeln!)
30625 Hannover

Sprechzeiten: am 3. Donnerstag im Monat, 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Ansprechpartner: Rolf Erdmann
E-Mail: erdmann.rolf@gmx.de
Tel./Fax: 0511-8386523

Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Bielefeld e.V.
Kurze Str. 36 C
33613 Bielefeld
Tel.: 05206-6454
Fax: 05206-8892
E-Mail: elisamaria@gmx.de
Internet: www.hoerrohr.org

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Anspechpartner: Elisabeth Aufderheide

Kommunikationszentrum des Hörgeschädigtenvereins Bonn

Koblenzer Str. 25
53173 Bonn-Bad Godesberg
Te.: 0228-3683355
Fax: 0228-3683355
E-Mail: vse-bn-rsk@arcor.de
Internet: www.schwerhoerigenverein-bonn.de

Sprechzeiten: Di, 16:30-18:30 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Brigitta und Wilfried Ring

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Essen e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Haus der Begegnung
Weberplatz 1
45127 Essen
Tel: 0201-1769272
Fax: 0201-222132
E-Mail: dsbberatungsstelle.essen@schwerhoerigen-netz.de oder DSB.Essen@schwerhoerigen-netz.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBESSEN

Sprechzeiten: Di 16:00-19:00 Uhr, Mi 10:00-13:00 Uhr (nicht während der Ferien von NRW), Do 10:00-13:00
Ansprechpartner: Ilse Grinz, Barbara Overhaus

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Köln

Lupusstr. 22
50670 Köln
Tel.: 0221-684760
Fax: 0221-1208837
E-Mail: DSBKoeln@web.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBKOELN

Sprechzeiten: Mi, 16:30-18:30 Uhr; Mi, 10:00-12:00 Uhr (nicht in den Ferien von NRW)
Ansprechpartner: Heinz Hepp

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Münster und Münsterland

Westfalenstr. 197
48165 Münster
Tel.: 02501-8218
Fax: 02501-927122
E-Mail: hoerbehindertenberatung-ms@arcor.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBMUENSTER

Sprechzeiten: Mi, 17:00-18:30 Uhr (nicht in den Weihnachtsferien)
Ansprechpartner: Jürgen Brackmann

Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz

HörBIZ Trier – Beratungsstelle für Hörgeschädigte

In der Olk 23
54290 Trier
Tel. 0651-9944085
Fax: 0651-9944086
E-Mail: info@hoerbiz-trier.de
Internet: www.hoerbiz-trier.de

Sprechzeiten: Di, 10:00-17:00 Uhr; Fr, 10:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Vanessa Agne und Kerstin Wolf

Beratungsstellen im Saarland

DSB-Landesverband Saarland e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

im Tinnitustherapie- und Hörzentrum
Stummstr. 1
66538 Neunkirchen/Saar
Tel.: 06821-140440
Fax: 06821-14044
E-Mail: SeidlerFaTTHZ@aol.com

Sprechzeiten nach Vereinbarung
Ansprechpartnerin: Birgit Seidler-Fallböhmer

Deutscher Schwerhörigenbund – Ortsverein Neunkirchen e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Praxis Dr. Seidler
Stummstr. 1
66538 Neunkirchen/Saar
Tel: 06821-22020
Fax: 06821-27020
E-Mail: DSBSaar@aol.com

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Dr. Harlad Seidler, Soraya Ohm

Beratungsstellen in Sachsen

Ortsverein Schwerhörigen Dresden e.V. – Beratungsstelle für Schwerhörige und Ertaubte

Reitbahnstraße 36
01069 Dresden
Tel.: 0351-5017793
Fax: 0351-5017794
E-Mail: ortsverein@schwerhoerige-dresden.de
Internet: www.schwerhoerige-dresden.de

Sprechzeiten: Mo 14:00–17:00 Uhr; Di 14:00-18:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr
Ansprechpartner: Renate Witte

Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt

Stadtverband der Hörbehinderten Halle 1991 e.V. – Sozialstation

Unstrutstr. 28
06122 Halle (Saale)
Tel.: 0345-6801250
Fax: 0345-6801252
E-Mail: hgz-halle@freenet.de
Internet: www.hgz-halle.de

Sprechzeiten: Di und Do 09:00-18:30 Uhr
Ansprechpartner: Thomas Hauf

Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

DSB Landesverband Schleswig-Holstein e.V. – Beratung für Schwerhörige und Ertaubte

Lohmühlenweg 21 C
25551 Hohenlockstedt
Tel.: 04862-8310
Fax: 04862-8311
E-Mail: info@dsb-lv-sh.com
Internet: www.dsb-lv-sh.com

Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Hans-Jürgen Asmus

Bund der Schwerhörigen und Ertaubten Lübeck

Ruhleben 5
23564 Lübeck
Tel.: 0451-795145
Fax: 0451-9096847
E-Mail: adelheid-munck@freenet.de

Beratung im Seniorentreff Hl. Geist Hospital, Eingang Koberg 11
Sprechzeiten: 1. Do 15:30-17:00 Uhr
Ansprechpartner: Adelheid Munck

DSB Ortsverein Bad Segeberg e.V. – Beratung für Schwerhörigen und Ertaubte

Lohmühlenweg 21 C
25551 Hohenlockstedt
Tel.: 04862-8310
Fax: 04862-8311
E-Mail: hans-juergen.asmus@schwerhoerigen-netz.de

Sprechzeiten: jeden 2. Do, 19:00-21:00 Uhr
Ansprechpartner: Hans-Jürgen Asmus

Beratungsstellen in Thüringen

Sozialer Dienst Thüringen und Beratungsstelle für Hörgeschädigte

Bonhoeffer Str. 24b
99427 Weimar
Tel.: 03643-422155
Fax: 03643-422157
E-Mail: ov-weimar@t-online.de
Internet: www.ov-weimar.de

Sprechzeiten:
jeden Mittwoch 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ansprechpartner: Detlev Schilling, Sylvia Karnitzschky, Bertrun Ehrlich Hofmann, Stephanie Kühne-Grolle

Weltweit leiden mehr als 466 Millionen Menschen an Hörverlust, eine Zahl, die nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis 2050 auf über 900 Millionen ansteigen wird. Nach Schätzungen der WHO verursacht ein unbehandelter Hörverlust jährlich weltweit Kosten von 750 Milliarden US-Dollar. Diese Kosten umfassen Behandlungskosten (z.B. durch Stürze oder Unfälle), Kosten für Bildungsinitiativen, Kosten durch Produktivitätsverlust sowie gesellschaftliche Kosten. In Entwicklungs- und Industrieländern haben schwerhörige Menschen eine signifikant höhere Arbeitslosenquote.

Foto: © Rawpixel.com / Shutterstock

Obwohl es in Deutschland gesetzlich verboten ist, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren, schrecken viele Unternehmen davor zurück, gehörlose und schwerhörige Menschen einzustellen. Die Befürchtungen von Arbeitgebern, das durch Inklusion höhere Kosten für den Betrieb entstehen, sind in der Regel unbegründet. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitgeber Menschen mit Hörverlust einstellen, signifikant geringer. Viele gehörlose Menschen arbeiten daher gemeinnützig oder sind in gemeinnützigen Institutionen angestellt. Trotz der negativen Statistiken liefern einige fortschrittliche Unternehmen – sowohl große als auch kleine – gute Beispiele für die Inklusion von Menschen mit Schwerhörigkeit.

Unabhängig von der Größe des Unternehmens hat eine vielfältige Belegschaft viele Vorteile. Unternehmen, die schwerhörige Menschen beschäftigen und Bedingungen schaffen, damit sie produktiv arbeiten können, gewinnen loyale Mitarbeiter mit wertvollen Fähigkeiten. Egal wie Sie es betrachten, Vielfalt ist immer gut fürs Geschäft. Und es ist gut für die Gesellschaft, wenn sichergestellt ist, dass gehörlose Menschen existenzsichernde Löhne verdienen. Wenn Sie einen Hörverlust haben, der sich auf Ihre Arbeit oder Ihre Beziehungen auswirkt, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Rufen Sie einen HNO-Arzt an und vereinbaren Sie noch heute einen Hörtest.

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3 Kommentare
  1. Julia Trautmann schrieb

    Guten Tag,
    2012 wurde bei mir ein Hörverlust diagnostiziert. Darum nutze ich seit Oktober 2012 die IdO Geräte Oticon Intiga 8. Die Geräte habe ich täglich in der empfohlenen dry-Box getrocknet, regelmäßig gereinigt und aller 6-8 Wochen meinem Hörgeräteakustiker zur Reinigung und Wartung übergeben. Von Anfang an gab es Probleme mit dem Mikrofonschutz, da sich dieser immer wieder löste. Die Geräte wurden zur Reparatur beim Hersteller eingeschickt. In den letzten 1-2 Monaten wurde die Leistung eines Hörgeräts deutlich schlechter – bis zum Komplettausfall. Daraufhin wurden beide Geräte erneut beim Hersteller eingeschickt, da auch das zweite Gerät einen deutlichen Leistungsabfall zeigte. Nun bekomme ich die Information, dass bei beiden Geräten die Mikrofone gewechselt werden müssen. Das soll für mich kostenpflichtig mit einem Eigenanteil von ca. 90 € je Gerät erfolgen, wobei mir die Gesamtkosten noch nicht offengelegt wurden.

    Ich hab folgende Fragen:

    Ist es normal, dass bei Geräten in einer Preisklasse von 2.500€ je Gerät (damit mit Zuzahlung) die Mikrofone nur 2 Jahre funktionstüchtig sind und damit in der prognostizierten Nutzungsdauer der Geräte von ca. 6 Jahren ein Wechsel praktisch mindestens 2 mal erfolgen würde?

    Ist trotz Einhaltung der Wartungs- und Kontrollintervalle die Forderung einer Zuzahlung in o.g. Höhe gerechtfertigt?

    Für eine Antwort zu meinen Fragen wäre ich sehr dankbar.
    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
    Julia Trautmann

  2. Quast schrieb

    Hallo
    Ich hab da folgendes Problem und wollte mal hier nachfragen. Mein Onkel hat für das rechte und linke Ohr ein Hörgerät gekauft. Es ist leider etwas länger her als sechs Monate und er ist vor kurzem gestorben. Nun können wir damit ja nichts anfangen möchten auch nicht den vollen Preis zurück. Wenn es wenigstens ein Bruchteil davon wäre. Da muss es doch irgend eine Möglichkeit geben. Mfg Quast

  3. Katrin Winter schrieb

    Hallo, ich (43, weiblich) habe seit einiger Zeit Hörprobleme – v.a. das Gespräch mit mehreren Leuten gleichzeitig strengt mich manchmal (offenbar auch situationsbedingt) an. Nun war ich beim HNO-Arzt und dieser meinte, dass ich tatsächlich eine Hörschwäche im mittleren Tonbereich – in dem auch die Sprache liegt – habe, dass der Hörverlust jedoch noch nicht groß genug wäre, damit die Krankenkasse zahlt. In einem Jahr soll ich wiederkommen, um eine mögliche Verschlechterung feststellen zu können.

    Im ersten Moment war ich eher erleichtert, kein Hörgerät tragen zu „müssen“, aber inzwischen bin ich skeptisch geworden. Gibt es wirklich eine Art „Mindestverschlechterung“, unter derer die Krankenkasse nicht zahlt? Übrigens: Ich bin privat versichert mit Beihilfeanspruch. Danke im Voraus für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Winter

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