- Startseite
- Kaufberatung
- Hörgeräte Beratung: Liste aller Beratungsstellen für Hörgeschädigte
Hörgeräte Beratung: Liste aller Beratungsstellen für Hörgeschädigte
Die Aufgabenverteilung bei der Diagnose Schwerhörigkeit scheint zunächst eindeutig. Für den Hörtest und die medizinische Untersuchung ist der HNO-Arzt verantwortlich, um die Behebung der Schwerhörigkeit und die Anpassung des Hörgeräts kümmert sich der Hörgeräteakustiker. Betroffene und Angehörige haben jedoch – insbesondere beim ersten Hörgerät – einen ganzen Fragenkatalog und sind daher auf der Suche nach einem unabhängigen Gesprächspartner für eine Beratung. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. hat ein Netz von Beratungsstellen aufgebaut, das Ihnen bei all Ihren Fragen helfen kann.
Eine umfassende und unabhängige Beratung ist gerade beim ersten Hörgerät wichtig. Der HNO-Arzt und Hörgeräteakustiker können zwar viele Fragen klären, manchmal wünschen sich Betroffene jedoch ein Gespräch mit unabhängigen Fachleuten oder anderen Betroffenen. Diese Möglichkeit bietet ein Netzwerk von Beratungsstellen, das vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. aufgebaut wurde. In den örtlichen Beratungsstellen erhalten schwerhörige Menschen oder Angehörige eine umfassende Beratung zum Thema Hörgeräte und Schwerhörigkeit.
Themen einer unabhängigen Hörgeräte Beratung
Die Hörgeräteberatung des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. umfasst alle Bereiche, die für Betroffene und Angehörige relevant sein können. Wie kann ich ein teures Hörgerät finanzieren. Reicht ein Kassen-Hörgerät? Muss ich eine Zuzahlung von mehreren tausend Euro einplanen? Wie lange dauert die Eingewöhnungszeit bei Hörgeräten? Das Gespräch mit anderen Betroffen kann Ihnen helfen, Barrieren und Sorgen zu verringern oder zu entkräften. Soziale Ängste sind daher häufig Gegenstand einer Hörgeräte Beratung.
Ansprechpartner des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. können Ihre Sorgen und Probleme verstehen und auf Grund ihrer Erfahrung wertvolle Tipps geben. Die Arbeit in den Beratungsstellen versteht sich dabei als Hilfe zur Selbsthilfe. Entsprechende Gruppenangebote, Therapien oder psychologische Beratungen können ebenso vermittelt werden, wie Informationen zu Freizeitangeboten für Hörgeschädigte. Sie können den Deutschen Schwerhörigenbund auch kontaktieren, wenn Sie Erfahrungen mit Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund Ihres Hörverlusts gemacht haben.
Wenn Ihr Kind von einer Schwerhörigkeit betroffen ist, können Sie sich ebenfalls unabhängig beraten lassen. Die Früherkennung von Hörverlust ist entscheidend für die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung, sowie für das Erlernen von kognitiven und psychosozialen Fähigkeiten. Daten zum Thema Hörverlust bei Neugeborenen variieren, man nimmt jedoch an das auf 1.000 Neugeborene etwa 1,4 Babys mit Hörverlust kommen. Untersuchungen haben ergeben, dass fünf von 1.000 Kindern im Alter von 3 bis 17 Jahren von einem Hörverlust betroffen sind.
Man schätzt außerdem, dass mindestens 12,5% der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 19 Jahren aufgrund übermäßiger Lärmbelastung einen dauerhaften Gehörschaden erleiden. Das Hörvermögen von Neugeborenen wird heute kurz nach der Geburt getestet. Wenn eine Schwerhörigkeit festgestellt wird, sollte eine Behandlung spätestens im Alter von sechs Monaten beginnen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind oder ein anderes Mitglied Ihrer Familie einen Hörverlust hat, vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin für eine Höruntersuchung. Parallel können Sie sich an den Deutschen Schwerhörgenbund wenden, wenn Sie eine Beratung zum Thema Schwerhörigkeit bei Kindern wünschen oder ein Cochlea-Implantat für Ihr Kind planen.
Liste aller Beratungsstellen für Hörgeschädigte sortiert nach Bundesländern
Häufig wird die Beratung von anderen Menschen mit Hörverlust durchgeführt. Für bestimmte Teilbereiche können jedoch auch Experten hinzugezogen werden, die die Qualität der Beratung sicherstellen. Die Beratungsstellen verpflichten sich eine Vielzahl von Qualitätskriterien einzuhalten und haben dies in der Regel durch entsprechende Zertifizierungen nachgewiesen. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos.
Das Netz an Beratungsstellen des Deutschen Schwerhörigenbund e.V. umfasst ganz Deutschland, auch wenn es teilweise noch Lücken aufweist. Neben einer Beratung Vor-Ort ist auch eine Online-Beratung zum Thema Hörgeräte möglich. Sie können diese auf der Webseite schwerhoerigen-netz.de in Anspruch nehmen.
Beratungsstellen in Baden-Württemberg
Heßbrühlstr. 68
70565 Stuttgart
Tel.: 0711-7802649
Fax: 0711-78285588
E-Mail: sprechstunde@schwerhoerigenverein.de
Internet: www.schwerhoerigenverein-stuttgart.de
Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-854157
Fax: 0721-854157
E-Mail: vssk@dsbovka.de
Internet: www.dsbovka.de
Sprechzeiten: Mo, 16:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Manfred Weber
Beratungsstellen in Bayern
Adam-Klein-Str. 6
90429 Nürnberg
Tel.: 0911/284344
Fax: 0911/2741715
E-Mail: schwerhoerige-nuernberg@t-online.de
Internet: www.schwerhoerige-nuernberg.de
Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, 16:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Friedrich Rauhut
Beratungsstellen in Berlin
Sophie-Charlotten-Str. 23 A
14059 Berlin
Tel.: 030-32 60 23 75
Fax: 030-32 60 23 76
E-Mail: beratung@berliner-hoerbiz.de
Internet: www.berliner-hoerbiz.de
Ansprechpartner: Roger Reichardt
Sprechzeiten nach vorheriger Terminabsprache:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 – 18:00 Uhr
Beratungsstellen in Hamburg
Wagner Str. 42
22081 Hamburg
Tel.: 040/291605
Fax: 040/2997265
Internet: www.bds-hh.de und www.hoerbiz.de
E-Mail: info@bds-hh.de
Öffnungszeiten: Mo-Mi 9:00-17:00 Uhr; Do 13:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Bettina Grundmann
Beratungsstellen in Hessen
Rothschildallee 16 A
60389 Frankfurt/Main
Tel.: 069-46997656
Fax: 069-454036
E-Mail: dsb-lv-hessen@t-online.de
Internet: www.paritaet.org/hessen/dsb
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ingrid Mönch
Pallaswiesenstraße 123A
64287 Darmstadt
Tel.: 0651-428953-0
Fax: 06151-428953-1
E-Mail: dsb.ov.darmstadt@t-online.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/dsbdarmstadt
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ingrid Mönch
Im Treffpunkt Gesundheit
Konradiner Allee 11A
65189 Wiebaden
Tel.: 0611-379550
Fax: 0611-379550
E-Mail: DSBBrommer@t-online.de
Internet: www.paritaet.org/hessen/dsb
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat, 14:00-16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Ulrike Brommer
Beratungsstellen Mecklenburg-Vorpommern
Pawlowastr. 12
17036 Neubrandenburg
Tel: 0395-7071833
Fax: 0395-7074322
E-Mail: wolfgang.buchholz@hoerbiko.de
Internet: www.hoerbiko.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 07:00-12:00 Uhr; Mo 12:30-15:00 Uhr; Di, Do 12:30-17:00 Uhr und nach telef. Vereinbarung
Ansprechpartner: Wolfgang Buchholz
Vilmer Weg 4
17493 Greifswald
Tel.: 03834-820462
Fax: 03834-8839845
E-Mail: hkv.sbd@online.de
Sprechzeiten: Mittwochs, 10:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner: Rainer Gralow
Beratungsstellen in Niedersachsen
im NeSt der BKK Energie
Lange Laube 6 (Bitte unter NeSt klingeln!)
30159 Hannover
Sprechzeiten: 2. und 4. Mittwoch im Monat, 17:00-19:00 Uhr
im Hörzentrum der Medizinischen. Hochschule Hannover
Karl-Wiechert-Allee 3 (Bitte unter HZH klingeln!)
30625 Hannover
Sprechzeiten: am 3. Donnerstag im Monat, 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Ansprechpartner: Rolf Erdmann
E-Mail: erdmann.rolf@gmx.de
Tel./Fax: 0511-8386523
Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Kurze Str. 36 C
33613 Bielefeld
Tel.: 05206-6454
Fax: 05206-8892
E-Mail: elisamaria@gmx.de
Internet: www.hoerrohr.org
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Anspechpartner: Elisabeth Aufderheide
Koblenzer Str. 25
53173 Bonn-Bad Godesberg
Te.: 0228-3683355
Fax: 0228-3683355
E-Mail: vse-bn-rsk@arcor.de
Internet: www.schwerhoerigenverein-bonn.de
Sprechzeiten: Di, 16:30-18:30 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Brigitta und Wilfried Ring
Haus der Begegnung
Weberplatz 1
45127 Essen
Tel: 0201-1769272
Fax: 0201-222132
E-Mail: dsbberatungsstelle.essen@schwerhoerigen-netz.de oder DSB.Essen@schwerhoerigen-netz.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBESSEN
Sprechzeiten: Di 16:00-19:00 Uhr, Mi 10:00-13:00 Uhr (nicht während der Ferien von NRW), Do 10:00-13:00
Ansprechpartner: Ilse Grinz, Barbara Overhaus
Lupusstr. 22
50670 Köln
Tel.: 0221-684760
Fax: 0221-1208837
E-Mail: DSBKoeln@web.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBKOELN
Sprechzeiten: Mi, 16:30-18:30 Uhr; Mi, 10:00-12:00 Uhr (nicht in den Ferien von NRW)
Ansprechpartner: Heinz Hepp
Westfalenstr. 197
48165 Münster
Tel.: 02501-8218
Fax: 02501-927122
E-Mail: hoerbehindertenberatung-ms@arcor.de
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBMUENSTER
Sprechzeiten: Mi, 17:00-18:30 Uhr (nicht in den Weihnachtsferien)
Ansprechpartner: Jürgen Brackmann
Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz
In der Olk 23
54290 Trier
Tel. 0651-9944085
Fax: 0651-9944086
E-Mail: info@hoerbiz-trier.de
Internet: www.hoerbiz-trier.de
Sprechzeiten: Di, 10:00-17:00 Uhr; Fr, 10:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Vanessa Agne und Kerstin Wolf
Beratungsstellen im Saarland
im Tinnitustherapie- und Hörzentrum
Stummstr. 1
66538 Neunkirchen/Saar
Tel.: 06821-140440
Fax: 06821-14044
E-Mail: SeidlerFaTTHZ@aol.com
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Ansprechpartnerin: Birgit Seidler-Fallböhmer
Praxis Dr. Seidler
Stummstr. 1
66538 Neunkirchen/Saar
Tel: 06821-22020
Fax: 06821-27020
E-Mail: DSBSaar@aol.com
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Dr. Harlad Seidler, Soraya Ohm
Beratungsstellen in Sachsen
Reitbahnstraße 36
01069 Dresden
Tel.: 0351-5017793
Fax: 0351-5017794
E-Mail: ortsverein@schwerhoerige-dresden.de
Internet: www.schwerhoerige-dresden.de
Sprechzeiten: Mo 14:00–17:00 Uhr; Di 14:00-18:00 Uhr; Do 10:00–14:00 Uhr
Ansprechpartner: Renate Witte
Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt
Unstrutstr. 28
06122 Halle (Saale)
Tel.: 0345-6801250
Fax: 0345-6801252
E-Mail: hgz-halle@freenet.de
Internet: www.hgz-halle.de
Sprechzeiten: Di und Do 09:00-18:30 Uhr
Ansprechpartner: Thomas Hauf
Beratungsstellen in Schleswig-Holstein
Lohmühlenweg 21 C
25551 Hohenlockstedt
Tel.: 04862-8310
Fax: 04862-8311
E-Mail: info@dsb-lv-sh.com
Internet: www.dsb-lv-sh.com
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Ansprechpartner: Hans-Jürgen Asmus
Ruhleben 5
23564 Lübeck
Tel.: 0451-795145
Fax: 0451-9096847
E-Mail: adelheid-munck@freenet.de
Beratung im Seniorentreff Hl. Geist Hospital, Eingang Koberg 11
Sprechzeiten: 1. Do 15:30-17:00 Uhr
Ansprechpartner: Adelheid Munck
Lohmühlenweg 21 C
25551 Hohenlockstedt
Tel.: 04862-8310
Fax: 04862-8311
E-Mail: hans-juergen.asmus@schwerhoerigen-netz.de
Sprechzeiten: jeden 2. Do, 19:00-21:00 Uhr
Ansprechpartner: Hans-Jürgen Asmus
Beratungsstellen in Thüringen
Bonhoeffer Str. 24b
99427 Weimar
Tel.: 03643-422155
Fax: 03643-422157
E-Mail: ov-weimar@t-online.de
Internet: www.ov-weimar.de
Sprechzeiten:
jeden Mittwoch 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Ansprechpartner: Detlev Schilling, Sylvia Karnitzschky, Bertrun Ehrlich Hofmann, Stephanie Kühne-Grolle
Weltweit leiden mehr als 466 Millionen Menschen an Hörverlust, eine Zahl, die nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis 2050 auf über 900 Millionen ansteigen wird. Nach Schätzungen der WHO verursacht ein unbehandelter Hörverlust jährlich weltweit Kosten von 750 Milliarden US-Dollar. Diese Kosten umfassen Behandlungskosten (z.B. durch Stürze oder Unfälle), Kosten für Bildungsinitiativen, Kosten durch Produktivitätsverlust sowie gesellschaftliche Kosten. In Entwicklungs- und Industrieländern haben schwerhörige Menschen eine signifikant höhere Arbeitslosenquote.
Obwohl es in Deutschland gesetzlich verboten ist, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren, schrecken viele Unternehmen davor zurück, gehörlose und schwerhörige Menschen einzustellen. Die Befürchtungen von Arbeitgebern, das durch Inklusion höhere Kosten für den Betrieb entstehen, sind in der Regel unbegründet. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitgeber Menschen mit Hörverlust einstellen, signifikant geringer. Viele gehörlose Menschen arbeiten daher gemeinnützig oder sind in gemeinnützigen Institutionen angestellt. Trotz der negativen Statistiken liefern einige fortschrittliche Unternehmen – sowohl große als auch kleine – gute Beispiele für die Inklusion von Menschen mit Schwerhörigkeit.
Unabhängig von der Größe des Unternehmens hat eine vielfältige Belegschaft viele Vorteile. Unternehmen, die schwerhörige Menschen beschäftigen und Bedingungen schaffen, damit sie produktiv arbeiten können, gewinnen loyale Mitarbeiter mit wertvollen Fähigkeiten. Egal wie Sie es betrachten, Vielfalt ist immer gut fürs Geschäft. Und es ist gut für die Gesellschaft, wenn sichergestellt ist, dass gehörlose Menschen existenzsichernde Löhne verdienen. Wenn Sie einen Hörverlust haben, der sich auf Ihre Arbeit oder Ihre Beziehungen auswirkt, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Rufen Sie einen HNO-Arzt an und vereinbaren Sie noch heute einen Hörtest.
Guten Tag,
2012 wurde bei mir ein Hörverlust diagnostiziert. Darum nutze ich seit Oktober 2012 die IdO Geräte Oticon Intiga 8. Die Geräte habe ich täglich in der empfohlenen dry-Box getrocknet, regelmäßig gereinigt und aller 6-8 Wochen meinem Hörgeräteakustiker zur Reinigung und Wartung übergeben. Von Anfang an gab es Probleme mit dem Mikrofonschutz, da sich dieser immer wieder löste. Die Geräte wurden zur Reparatur beim Hersteller eingeschickt. In den letzten 1-2 Monaten wurde die Leistung eines Hörgeräts deutlich schlechter – bis zum Komplettausfall. Daraufhin wurden beide Geräte erneut beim Hersteller eingeschickt, da auch das zweite Gerät einen deutlichen Leistungsabfall zeigte. Nun bekomme ich die Information, dass bei beiden Geräten die Mikrofone gewechselt werden müssen. Das soll für mich kostenpflichtig mit einem Eigenanteil von ca. 90 € je Gerät erfolgen, wobei mir die Gesamtkosten noch nicht offengelegt wurden.Ich hab folgende Fragen:
Ist es normal, dass bei Geräten in einer Preisklasse von 2.500€ je Gerät (damit mit Zuzahlung) die Mikrofone nur 2 Jahre funktionstüchtig sind und damit in der prognostizierten Nutzungsdauer der Geräte von ca. 6 Jahren ein Wechsel praktisch mindestens 2 mal erfolgen würde?
Ist trotz Einhaltung der Wartungs- und Kontrollintervalle die Forderung einer Zuzahlung in o.g. Höhe gerechtfertigt?
Für eine Antwort zu meinen Fragen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Julia TrautmannHallo
Ich hab da folgendes Problem und wollte mal hier nachfragen. Mein Onkel hat für das rechte und linke Ohr ein Hörgerät gekauft. Es ist leider etwas länger her als sechs Monate und er ist vor kurzem gestorben. Nun können wir damit ja nichts anfangen möchten auch nicht den vollen Preis zurück. Wenn es wenigstens ein Bruchteil davon wäre. Da muss es doch irgend eine Möglichkeit geben. Mfg QuastHallo, ich (43, weiblich) habe seit einiger Zeit Hörprobleme – v.a. das Gespräch mit mehreren Leuten gleichzeitig strengt mich manchmal (offenbar auch situationsbedingt) an. Nun war ich beim HNO-Arzt und dieser meinte, dass ich tatsächlich eine Hörschwäche im mittleren Tonbereich – in dem auch die Sprache liegt – habe, dass der Hörverlust jedoch noch nicht groß genug wäre, damit die Krankenkasse zahlt. In einem Jahr soll ich wiederkommen, um eine mögliche Verschlechterung feststellen zu können.
Im ersten Moment war ich eher erleichtert, kein Hörgerät tragen zu „müssen“, aber inzwischen bin ich skeptisch geworden. Gibt es wirklich eine Art „Mindestverschlechterung“, unter derer die Krankenkasse nicht zahlt? Übrigens: Ich bin privat versichert mit Beihilfeanspruch. Danke im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Winter