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Hörgeräte zum Nulltarif: Worauf Sie beim Kauf von kostenlosen Hörgeräten achten sollten

Seit November 2013 erhalten Krankenversicherte in Deutschland eine deutlich höhere finanzielle Unterstützung beim Kauf eines neuen Hörgeräts. Während die Krankenkassen vor diesem Zeitraum einen Festbetrag von 421€ für die Anschaffung eines Kassenmodells bewilligten, liegt die maximale Kostenübernahme aktuell bei 748,94 Euro. Doch reicht dieser Festbetrag aus, um schwerhörige Menschen angemessen zu versorgen?

Hörgeräte Beratung

Bevor Sie ein Hörgerät zum Nulltarif kaufen, sollten Sie dieses mindestens 14 Tage lang im Alltag testen und in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Akustiker klären, ob ein kostenloses Hörgerät ausreicht, um Ihre Schwerhörigkeit medizinisch wirksam zu behandeln. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles zu Kassenhörgeräten und einer zuzahlungsfreien Versorgung. In der Mitte des Artikels listen wir konkrete Nulltarif-Modelle auf, die Sie bei Ihrem Hörgeräteakustiker kaufen können.

Was bedeutet überhaupt „zuzahlungsfreie Versorgung“?

Die Kosten sind ein wichtiger Faktor, wenn es um den Kauf von Hörgeräten geht. Dass Hörgeräte teuer sind, ist keine Überraschung. Gute Hörgeräte können ohne die Hilfe der meisten Krankenkassen mehrere Tausend Euro kosten. Hörgeräteakustiker, haben sich in Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine zuzahlungsfreie Versorgung zu ermöglichen.

Hörgerät zum NulltarifFoto: © Siemens

Das bedeutet, dass jede Person mit einer ärztlich festgestellten Schwerhörigkeit Anspruch auf ein zuzahlungsfreies, sprich kostenloses Hörgerät hat. Darüber hinaus sind Hörgeräteakustiker dazu verpflichtet, Ihnen mindestens ein zuzahlungsfreies Hörgerät anzubieten. Verdeckte Tests der Stiftung Warentest und des DISQ Instituts konnten zeigen, das sich die meisten Hörgeräteakustiker an diese Vorgabe halten.

Viele Akustiker „bündeln“ die Kosten von Hörgeräten mit allen damit verbundenen Dienstleistungen, von der Erstanpassung und Auswahl bis zur Nachsorge. Das ist auch bei zuzahlungsfreien Geräten der Fall. Die sogenannten Kassenhörgeräte werden zum Nulltarif verkauft und Ihre Kosten von der Krankenkasse vollständig übernommen. Der Preis eines Kassenmodells liegt unterhalb des gesetzlichen Zuschusses und beinhaltet alle Service-Dienstleistungen des Akustikers. Sie müssen lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlen.

Kostenübernahme bei einer beidseitigen Versorgung

Neben dem Zuschuss für ein Hörgerät, haben die Krankenkassen auch die Zuzahlungen für eine beidseitige Versorgung erhöht. Sollten Sie von einer beidseitigen Schwerhörigkeit betroffen sein, gewährt Ihnen die Krankenkasse eine deutlich bessere finanzielle Unterstützung. Die Zuzahlung für zwei Hörgeräte liegt mindestens bei 1.412,89 € (gesetzlicher Anspruch).

Hörrprobleme Foto: © liluydesign / Shutterstock

Die Höhe der konkreten Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse, Tarif und ärztlicher Diagnose. In der Praxis beträgt der Zuschuss oft 1.534,02 € inklusive Ohrpassstücken und Reparaturpauschale und ist damit deutlicher höher als der gesetzliche Anspruch. Sowohl die Betriebs- und Ersatzkassen als auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte anteilig. Bei den BKK’s ist der Zuschuss am höchsten.

Kritik der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten

Obwohl die Krankenkassen die Festbeträge seit 2013 nahezu verdoppelt haben, ist die Änderung laut „Deutscher Gesellschaft der Hörgeschädigten“ (kurz DG) nicht ausreichend. Laut DG, wurden die neuen Festbeträge nicht transparent berechnet. Aus diesem Grund hat der Hörgeschädigtenverband Klage gegen die undurchsichtige Zuzahlungserhöhung eingereicht.

Krankenkasse Karte Foto: © Lothar Drechsel / Shutterstock

Laut Renate Welter von der DG liegt das Hauptproblem darin begründet, dass schwerhörige Menschen nicht angemessen mit den gesetzlichen Festbeträgen versorgt werden. Es wurden Vertragspreise zwischen Krankenkassen und Hörgeräteakustikern ausgehandelt, die die Festbeträge unterlaufen. Darüber hinaus wurden die Hörgeräte Preise so stark angehoben, dass die Betroffenen keinen effektiven Vorteil von der Erhöhung der Krankenkassen Zuschüsse haben.

Grundsätzlich ist eine erhöhte Zuzahlung natürlich ein Schritt in die richtige Richtung, doch die „Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten“ sieht weiterhin Handlungsbedarf. Kritikwürdig ist aus unserer Sicht vor allem, das Hersteller und Akustiker die Hörgeräte Preise nach der Erhöhung der Pauschalen, ebenfalls massiv erhöht haben. Der durchschnittliche Preis eines Hörgeräts hat sich seit 2011 nahezu verdoppelt und liegt heute bei 1.800 Euro.

Mindeststandards für zuzahlungsfreie Hörgeräte

Im Rahmen der Zuzahlungserhöhung wurden gleichzeitig auch neue Mindeststandards festgelegt, die ein Kassenmodell erfüllen muss. In der Vergangenheit wurden technische Standards nie ausreichend definiert, sodass es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Hörgeräteakustikern und Krankenversicherungen gekommen ist.

Mindeststandards hoergeraetDesign eines IdO-Hörsystems | Foto: © Widex

Die neuen Mindeststandards legen klar fest, welche Funktionen ein kostenloses Hörgerät erfüllen muss, damit es von der Krankenkasse bezuschusst werden kann. Ein Hörgerät zum Nulltarif muss eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung sowie mindestens 3 verschiedene Hörprogramme haben. Zudem muss es sich um ein digitales Gerät handeln, das mindestens 4 Kanäle besitzt.

Kassenhörgeräte mit 0 bis 100 € Zuzahlung
Audifon Sino R (gehört zu KIND)
Audifon Sino XS (gehört zu KIND)
Audifon Sino S + P (gehört zu KIND)
Audio Service Duo 3 G4
Audio Service P 3 G4
Audio Service HP 3 G4
Audio Service XS 3 G4
Audio Service Volta C (XS, P, HP)
Beltone Access 75 + 85
Bernafon Inizia 1 CP und 1 CP +
Bernafon Inizia 1 Nano und Nano RITE
Interton Gain 3-90
Interton Share 1.3
Oticon Sumo DM
Phonak Baseo Quest Q15
Phonak Sky B50 (für Kinder)
Phonak Vitus (für Kinder)
ReSound Vea 3 und 2
ReSound Magna 2
Signia Intuis Pro
Siemens Intuis Pro
Siemens Prompt
Signia Prompt
Starkey Axio i4
Unitron Shine Rev S HPm
Unitron Shine Rev S HP
Unitron Shine Rev 4 HPm
Unitron Max E SP
Widex Daily 30

Bei der Festlegung der neuen Mindeststandards haben die Krankenkassen allerdings darauf verzichtet, Richtmikrofone bei Kassenhörgeräten verbindlich vorzuschreiben. Hörgeräte mit Richtmikrofonen, bieten eine deutlich bessere Sprachqualität und Gräuschunterdrückung in lauten Situationen. Sie führen dazu, dass Hörgeräte in komplexen Hörumgebungen besser funktionieren und helfen schwerhörigen Menschen bei der Lokalisierung von Geräuschen. Hörgeräte mit Richtmikrofonen sind in den meisten Fällen zuzahlungspflichtig. Sollten Sie aus medizinischen oder beruflichen Gründen auf ein solches Hörgerät angewiesen sein, müssen Sie den Differenzbetrag selbst zuzahlen.

Wie kommt man zu einem kostenlosen Hörgerät?

Der erste Schritt, noch bevor Sie sich überhaupt über kostenlose Hörgeräte informieren, besteht darin, sich von einem HNO-Arzt untersuchen zu lassen. Dieser stellt den Grad Ihrer Schwerhörigkeit und Ihren konkreten Bedarf fest. Sobald die Ergebnisse des Hörtests in Form eines Audiogramms vorliegen, kann der HNO-Arzt Ihnen eine Verordnung für ein zuzahlungsfreies Hörgerät ausstellen. Mit diesem Rezept können Sie dann einen Hörgeräteakustiker aufsuchen, der das kostenlose Hörgerät für Sie anpasst und auf Ihr individuelles Hörverlustmuster programmiert. Hörgeräteakustiker sind verpflichtet Ihnen mindestens ein Kassenhörgerät anzubieten.

Kassenhörgerät ohne KostenKassenhörgerät ohne Kosten | Foto: © Signia

Die Verbraucherzentrale NRW und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. haben bereits mehrfach kritisiert, dass sich nicht alle Hörgeräteakustiker auch tatsächlich an diese Verpflichtung halten. Zudem bemängeln beide Institutionen, dass einige Akustiker Kassenmodelle schlechtreden, um Betroffene zum Kauf von teuren Hörgeräten zu bewegen. Sie sollten sich in jedem Fall mehrere zuzahlungsfreie Hörgeräte zeigen lassen und diese 14 Tage im Alltag testen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, mehrere Hörgeräteakustiker aufzusuchen, um Angebote und Modelle besser miteinander vergleichen zu können.

Kein Kauf ohne ausführliche Beratung

Neben Hörgeräten zum Nulltarif sollten Sie sich auch Hörhilfen zeigen lassen, die eine Zuzahlung erfordern und deren Kosten nicht komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Hörgeräte bieten neuere Technologien und bessere Funktionen als kostenlose Kassenhörgeräte. Viele dieser Zusatzfunktionen wie z.B. die Bluetooth-Technologie sind nicht zwangsläufig notwendig. Um Ihren Bedarf besser einschätzen zu können, sollten Sie mit dem Hörgeräteakustiker ausführlich über Ihre ärztliche Diagnose sprechen und sich beraten lassen.

Hörgeräte Beratung Foto: © Stock Rocket / Shutterstock

Bei fast allen Akustikern haben Sie die Möglichkeit, zwei bis drei Hörgeräte über einen Zeitraum von jeweils zwei Wochen zu testen. Beim Online-Akustiker Audibene beträgt der Testzeitraum sogar 28 Tage. Empfehlenswert ist, mindestens ein kostenloses und ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät auszuprobieren und Probe zu tragen. Wenn sich während der Testphase Probleme oder Fragen ergeben, sollten diese von Ihrem Akustiker in ausreichender Form beantwortet werden. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt der Deutsche Schwerhörigenbund einen Wechsel des Akustikers. Sie sollten darauf achten, das die Hörgeräte während der Testphase versichert sind. Weitere Informationen zum Thema Hörgeräte Versicherungen finden Sie in diesem Artikel.

Auswahl passender Hörgeräte

Der Preis spielt bei der Anschaffung eines neuen Hörgeräts immer eine zentrale Rolle. Er sollte die Kaufentscheidung jedoch nicht maßgeblich beeinflussen und bestimmten Kriterien untergeordnet werden. Das Hörgerät muss für eine deutliche Verbesserung Ihrer Schwerhörigkeit sorgen und Ihren Hörverlust medizinisch wirksam korrigieren. Das können auch Kassenhörgeräte. Unterschiede zwischen Hörgeräten zeigen sich oft erst in lauten Situationen mit viel Hintergrundlärm z.B. in einem Restaurant. Ihre Hörhilfe muss optimal im oder am Ohr liegen. Sie sollten sich von Ihrem Akustiker zeitlich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe verschiedene Modelle ausprobieren. Sie müssen damit rechnen, dass Sie ein bis zwei Wochen benötigen, um sich an Ihr neues Hörgerät zu gewöhnen. Diese Zeit braucht Ihr Gehirn, um sich auf die verschiedenen Geräusche und die neue Akustik einzustellen.

Auswahl HörgerätFoto: © Sonova

Für schwerhörige Menschen, die mit dem Hörgerät keinen gravierenden Hörschäden ausgleichen müssen, ist ein zuzahlungsfreies Modell oftmals ausreichend. Kassenhörgeräte zum Nulltarif funktionieren gut für einen leichten bis mittleren Hörverlust und eignen sich für ruhige Situationen und Einzelgespräche. Sie müssen sich keine Sorgen darüber machen, dass Sie ein „billiges“ Hörgerät bekommen, das nicht dem neuesten Stand der Medizintechnik entspricht und veraltet ist. Kostenlose Kassenhörgeräte gibt es von allen namhaften Herstellern. Sie können sowohl Hinter-dem-Ohr Geräte (HdO) als auch Im-Ohr-Modelle (IdO) zuzahlungsfrei kaufen.

Nachteile von zuzahlungsfreien Hörgeräten

Bei Hörgeräten zum Nulltarif handelt es sich um Standard-Modelle mit den notwendigsten Funktionen, um Ihr Hörvermögen signifikant zu verbessern und Ihren Hörverlust medizinisch wirksam zu korrigieren. Auf Ausstattungsmerkmale wie eine Farbauswahl beim Gehäuse oder Bluetooth-Funktionen müssen Sie allerdings verzichten. Mit der Bluetooth-Technologie können Sie das Hörgerät kabellos mit dem Fernseher oder Ihrem Smartphone verbinden.

Hörgeräte Beratung Foto: © Alexander Raths / Shutterstock

Laut dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. entscheiden sich häufig jüngere Menschen für zuzahlungspflichtige Hörgeräte während Menschen über 65 Jahren eher Kassenhörgeräte kaufen. Da Sie den Zuschuss der Krankenkasse nur aller sechs Jahre in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie das richtige Hörgeräte kaufen und bestimmte Funktionen wie z.B. Bluetooth, eine intelligente Geräuschunterdrückung oder Richtmikrofone nicht benötigen. Eine nachträgliche softwareseitige Aufrüstung ist bei Kassenmodellen ist nicht möglich (bei einigen Mittelklasse-Hörgeräten dagegen schon).

Es werden mehr HdO als IdO-Hörgeräte bezuschusst

Hinter-dem-Ohr Hörgeräte werden laut Deutschen Schwerhörigenbund am häufigsten verkauft. Sie bieten eine sehr gute Verstärkungsleistung, sind jedoch auf Grund ihrer Größe für andere Menschen sichtbar. Die deutlich kleineren Im-Ohr Hörgeräte sind hingegen nahezu unsichtbar und können in den meisten Fällen auch farblich an den Hautton angepasst werden.

Resound Im-Ohr Hörgeräte Foto: © ReSound

Da Im-Ohr Hörgeräte oftmals sehr teuer sind, sind Modelle mit dieser Bauform häufig von einer Zuzahlung betroffen. Die meisten Hörgeräte-Hersteller haben nur ein einziges Im-Ohr Hörgerät im untersten Preissegment im Angebot. Diese gelten dann ebenfalls als Kassenmodelle, deren Kosten von der Krankenversicherung vollständig übernommen werden.

Volle Kostenübernahme bei Hörgeräten, die über dem Festbetrag liegen

In Einzelfällen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Hörgeräte, wenn die Preise über der festgelegten Zuzahlungshöhe liegen. Sie müssen dafür einen „Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen“ stellen. Damit dieser Antrag bewilligt wird, müssen Nachweise erbracht werden und medizinische Gründe vorliegen. Sie müssen also nachweisen, dass kein Hörgerät, das Sie für den gesetzlichen Festbetrag kaufen können, Ihre Schwerhörigkeit medizinisch wirksam korrigieren kann oder Sie an einem Hörverlust leiden, der nicht durch ein Kassenmodell ausgeglichen werden kann. Den Antrag auf Kostenerstattung sollten Sie bei ihrer Krankenversicherung einreichen, bevor Sie ein Hörgerät kaufen.

Kosten Geldscheine Münzen © PublicDomainPictures / Pixabay

Sollten Sie das Hörgerät bereits gekauft haben, hat die Krankenkasse das Recht eine Bewilligung abzulehnen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert sich von einem HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker ausführlich zu diesem Thema beraten zu lassen. Versicherte haben einen Anspruch auf vollständige Kostenübernahme, wenn eine „medizinische Notwendigkeit“ vorliegt. Wichtig ist, das Sie erst eine Kaufentscheidung treffen, wenn Ihnen die schriftliche Bestätigung Ihrer Krankenversicherung vorliegt.

Welches Zubehör wird von der Krankenkasse bezuschusst?

Neben dem eigentlichen Hörgerät werden nur wenige Extras oder Zubehör-Artikel wie z.B. die Kosten für Ohrpassstücke von den Krankenkassen übernommen. Batterien, Audio Streamer oder eine Fernbedienung für das Hörgerät zählen nicht dazu.

Gleiches gilt auch für bestimmte Funktionen. Hörgeräte mit mehr als 3 Hörprogrammen und Richtmikrofonen sind in der Regel zuzahlungspflichtig. Wenn Sie sich ein extra kleines Gehäuse oder eine spezielle Gehäusefarbe wünschen, müssen Sie die anfallenden Mehrkosten meist selbst tragen, da die Krankenkassen nur für medizinisch notwendige Zusatzfunktionen aufkommen.

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7 Kommentare
  1. Kay Hollik schrieb

    Können Sie mir bitte mal, von allen aktuellen Kassenhörgeräten die Sie anbieten, Infomaterial zukommen lassen. Danke im voraus.

    Mfg Kay Hollik

  2. Kriegel, Karin schrieb

    Beim Recherchieren im Netz fand ich den Hinweis, dass das Moxi2 von Unitron ein zuzahlungsfreies Hörgerät ist. Stimmt das?

  3. Arnd Willers schrieb

    Hallo,

    ich würde gerne meine Eltern zum Kauf eines Hörgerät raten. Gibt es ein entsprechendes Prospekt/Broschüre für Kassenpatienten.

    Ich bitte um Zusenden per Mail – herzlichen Dank.

    Gruß
    Arnd Willers

  4. Schneider schrieb

    Suche ein möglichst kleines Hörgerät mit ext. Lautsprecher mit möglichst geringer Zuzahlung.

  5. Irrgang, Erika schrieb

    Wieviel kostet die Farbauswahl meines Hörgerätes (dunkle Farbe)?
    Danke.

  6. Luise Martin schrieb

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von Bekannten habe ich gehört, dass ein Kriterium im Rahmen des Mindeststandards von Hörgeräten seit 2013 auch der „uneingeschränkte Tragekomfort“ sei. Ich habe bisher keine Hinweise gefunden, was genau darunter zu verstehen ist; geht es einzig um Druckstellen von Ohrpassstücken oder gibt es weitere Punkte, die das Tragen von Kassenhörgeräten komfortabler machen sollen?

    Vielen Dank für Ihren Rat – Luise Martin

  7. Gödde schrieb

    Ich bin Multiallergiker und kann keine Kunststoffe vertragen. Ich habe Im-Ohr Hörgeräte, die vergoldet sind. Meine Hörfähigkeit hat stark nachgelassen und ich bin auch noch Grundsicherungsabhängig. Ich kann an einem normalen Leben nicht teilnehmen. Fernsehen sind meist Ratesendungen, Leute die sprechen verstehe ich nicht. Ich bin verzweifelt. Ich habe mein jetziges Geräte erst seit 3 Jahre. Ich habe jetzt die Krankenkasse gewechselt, jetzt die Bergische. Was kann ich machen?

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