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Hörgerät von der Steuer absetzen – Kosten beim Finanzamt geltend machen

Einen Teil der Kosten, die mit der Anschaffung eines Hörgeräts verbunden sind, kann man unter Umständen beim Finanzamt geltend machen und daher von der Steuer absetzen. Sie müssen jedoch einige Regeln beachten. So hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2003 entschieden, dass die Kosten eines Hörgeräts nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Möglich ist es aber, die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen.

Hörgeräte Beratung

Obwohl die meisten von uns nirgendwo anders auf der Welt leben möchten, löst das Thema Steuererklärung bei Deutschen ziemlich viel Stress und Ängste aus. Viele Ihrer medizinischen Ausgaben werden von der Bundesregierung als außergewöhnliche Belastung und erstattungsfähige Abzüge betrachtet. Da Hörverlust als medizinische Erkrankung gilt und Hörgeräte medizinische Geräte sind, die staatlich reguliert werden, können Sie die Kosten unter Umständen absetzen.

Hörgeräte Finanzamt Foto: © morozik77

Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten, um die Kosten Ihres Hörverlustes geltend zu machen, voll aus? Hörgeräte können leicht mehrere tausend Euro kosten. Die Krankenkasse zahlt mit 784,94 € nur einen kleinen Festbetrag als Zuschuss. Entscheiden Sie sich für ein hochwertiges Hörgerät, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Einen Teil Ihrer Eigenaufwendung können sich im Anschluss vom Finanzamt zurückholen. Hörgeräte können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch bei Zahlungen für Zahnprothesen, Lese- oder Korrektionsbrillen, Kontaktlinsen und Blinden- oder Taubenführhunde.

Hörgeräte-Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Einfach ausgedrückt: Ausgaben, die getätigt werden, um einen Beruf auszuüben, gelten in der Regel als Werbungskosten. Berufstätige Menschen, die auf ein Hörgerät angewiesen sind, um ihren Beruf auszuüben, könnten die Kosten Ihrer Hörhilfe also unter Umständen als Werbungskosten steuerlich geltend machen, so zumindest die Theorie. Im Regelfall akzeptieren die Finanzämter ein solches Vorgehen allerdings nicht.

Bernafon HörhilfenFoto: © Bernafon.de | Pressebild

Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 22.4.2003 VI R 275/00), dass die Kosten eines Hörgeräts nicht als Werbungskosten einzustufen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hörhilfe auch beruflich genutzt wird. Selbst eine teilweise Anerkennung als Werbungskosten lehnt der Bundesfinanzhof ab. Hörgeräte dienen in erster Linie der Behebung körperlicher Mängel, so der Bundesfinanzhof. Die Kosten seien daher der privaten Lebenssphäre zuzurechnen und nach § 12 des Einkommensteuergesetzes nicht abzugsfähig.

Wie bereits erwähnt, sind die Kosten für Hörgeräte nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Das liegt daran, dass Hörgeräte in erster Linie der Behebung körperlicher Mängel dienen und somit der privaten Lebenssphäre zuzurechnen sind. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Kosten für Hörgeräte als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Hierbei wird geprüft, ob die Kosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen, die die persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. Dabei muss jedoch ein bestimmter Selbstbehalt berücksichtigt werden, der je nach Familienstand und Einkommen variiert.

Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung der steuerlichen Situation zu erhalten.

Einen Hörverlust von der Steuer absetzen

Im Fall von Hörverlust umfassen die Kosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, alle Zahlungen, die Sie für Ihre Diagnose und Behandlung geleistet haben, einschließlich der Zahlungen für Ihre Hörgeräte. Auch wenn dies für sich genommen nicht viel ausmacht, kann es zusammen mit den anderen medizinischen und zahnmedizinischen Ausgaben Ihrer Familie ein bedeutender Faktor sein.

Hörgerät steuerlich absetzen Foto: © edwardolive

Darüber hinaus können Sie unter Umständen auch die mit Ihrem Hörverlust verbundenen Transportkosten abziehen, einschließlich der tatsächlichen Kosten für Taxi-, Bus-, Zug- und Krankenwagenfahrten. Wenn Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sind die tatsächlichen Auslagen, die Ihnen für Ihr persönliches Fahrzeug entstanden sind, abzugsfähig, aber nur, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Ihren anrechnungsfähigen medizinischen Kosten stehen.

Natürlich setzt dieser Prozess voraus, dass Sie Ihre Ausgaben genau dokumentieren und für alle Kosten Quittungen oder Rechnungen vorweisen können, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht wichtig erschienen. Kosten, die Sie nicht belegen können, können Sie nicht geltend machen. Wenn Sie in diesem Jahr nicht alle Quittungen aufbewahrt haben, die notwendig sind, um alle medizinischen Kosten geltend zu machen, sollten Sie sich ein Softwareprogramm kaufen, das Ihnen dabei hilft.

Hörgeräte-Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) können außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die zumutbare Belastung ist dabei abhängig von der Anzahl der eigenen Kinder und dem verfügbaren Einkommen und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent vom Jahreseinkommen. Ein Online-Rechner, der dabei hilft, die zumutbare Belastung zu ermitteln, steht unter anderem bei der Finanzdirektion Niedersachsen zur Verfügung.

Allerdings sind die Kosten für Hörgeräte nach der aktuellen Rechtslage nicht in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung absetzbar, da sie der privaten Lebenssphäre zugeordnet werden. Im Jahr 2013 gab es ein Urteil des BFH (Urteil vom 07.11.2013, VI R 2/12), wonach die Kosten für Hörgeräte als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein können, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung darstellen. Auch hierbei müssen jedoch die Voraussetzungen der zumutbaren Belastung erfüllt sein.

Freude Steuern Sparen Foto: © Rawpixel.com

Sie dürfen die Kosten Ihres Hörgeräts nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, allerdings können Sie sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Eine außergewöhnliche Belastung entsteht, wenn Sie im Vergleich zu anderen deutschen Staatsbürgern größere Aufwendungen tätigen müssen. Als außergewöhnliche Belastung gelten unter anderem Kosten für Krankheiten, Bestattungen oder Scheidungen. Eine außergewöhnliche Belastung ist ein steuerlich absetzbarer Betrag, der aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung entstanden ist und die persönliche finanzielle Belastbarkeit des Steuerpflichtigen übersteigt. Die Höhe der zumutbaren Belastungsgrenze hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen des Steuerpflichtigen ab. Erst wenn die außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze überschreiten, können sie als steuermindernd geltend gemacht werden.

Hörgeräte werden von den Finanzämtern in der Regel ohne Probleme als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Alle selbst bezahlten Kosten, die mit dem Hörgerät in Zusammenhang stehen, können dabei grundsätzlich berücksichtigt werden. Zum einen sind das die Anschaffungskosten, die über die Zahlung der Krankenkasse hinausgehen, zum Anderen sind das auch Folge- bzw. Nebenkosten. So können Reparaturen, die selbst gezahlt werden müssen, ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Selbst Hörgerätebatterien oder die Fahrtkosten zum Hörgeräteakustiker können beim Finanzamt geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Wie kann man Hörgeräte von der Steuer absetzen?

Steuerzahler, die Hörgeräte von der Steuer absetzen wollen, sollten alle Ausgaben genau dokumentieren und belegen können. Als Anlage zur Steuererklärung sollten Sie daher alle sortierten Belege und bestenfalls eine zusammenfassende Kostenliste einreichen. Mit der Kostenliste sollte deutlich werden, wie die Einzelpositionen entstanden bzw. warum diese notwendig sind.

Hörgeräte von Steuer absetzen Foto: © Syda Productions

Bei Fahrtkosten sollten Sie den Grund angeben, weshalb Sie sie in Ihrer Steuererklärung anführen (Beispiel: Anpassung Ihres Hörgeräts). Empfehlenswert ist hier auch ein Fahrtenbuch. Wenn die eingereichten Angaben nachvollziehbar sind, stehen die Chancen gut, dass das Finanzamt alle Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt. Auch nach dem sogenannten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) steuerpflichtige Rentner, können Kosten, die durch ein Hörgerät verursacht wurden, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Die Regelungen für Rentner unterscheiden sich nicht von denen für Arbeitnehmer. Neben den Gerätekosten können Sie auch Praxis- und Rezeptgebühren sowie Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Fahren Sie mit dem eigenen Auto zum HNO-Facharzt oder zum Hörgeräteakustiker, können Sie pauschal 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Die Fahrtkosten zum Arzt, zur Therapie oder sonstigen Behandlungen erkennt Ihr Finanzamt an.

Eine weitere Möglichkeit sind Zuschüsse von verschiedenen Stiftungen und Vereinen, die sich auf die Unterstützung von Menschen mit Hörproblemen spezialisiert haben. Hierbei handelt es sich meist um Zuschüsse oder auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Rentner sollten sich hier über regionale oder überregionale Stiftungen und Vereine informieren. Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Senioren- und Pflegeheime, die häufig über eigene Hörgeräteprogramme verfügen. Rentner, die in einem solchen Heim leben, können hier von den Angeboten profitieren und eventuell auch Zuschüsse erhalten. Es ist also durchaus möglich, dass Rentner finanzielle Unterstützung beim Kauf von Hörgeräten erhalten können. Es lohnt sich, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

Ist ein Hörgerät eine zumutbare Belastung?

Der Gesetzgeber hat nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen, dass außergewöhnliche Belastungen nur dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung errechnet sich nach der Anzahl der eigenen Kinder und dem verfügbaren Einkommen. Derzeit beträgt die zumutbare Belastung zwischen 1 und 7 Prozent vom Jahreseinkommen. Einen Online-Rechner gibt es unter anderem bei der Finanzdirektion Niedersachsen.

Preise Geldscheine Portemonnaie © blickpixel / Pixabay

Ein Praxis-Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 24.000 Euro kommen kinderlose Steuerzahler derzeit auf eine zumutbare Belastung in Höhe von 6 Prozent des Einkommens, also 1.440 Euro. Steuermindernd gelten in diesem Fall also nur die außergewöhnlichen Belastungen, die oberhalb der Grenze der zumutbaren Belastung liegen. Zahlt man also für zwei Hörgeräte insgesamt 2.500 € aus eigener Tasche, so wirken sich hiervon – im Beispiel oben – nur 1.060 Euro steuermindernd aus. Vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung sollten Sie daher genau ausrechnen, ob das Finanzamt das Hörgerät unter Umständen als zumutbare Belastung werten könnte.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein sehr hohes Einkommen haben oder die Kosten des Hörgeräts sehr niedrig sind. Konsultieren Sie zur Klärung dieser Fragestellung am besten eine Steuerberaterin, die Sie zu dem Thema beraten kann. Beachten sollten Sie zudem, dass Sie nicht nur die Kosten des Hörgeräts als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, sondern auch andere Ausgaben (wie z.B. Kosten für eine Brille, für Medikamente oder Zahnersatz). Im Regelfall wird die zumutbare Belastung sehr häufig überschritten.

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8 Kommentare
  1. bernd schrieb

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie viel Geld würde ich vom Finanzamt zurückbekommen, wenn ich ein Hörgerät zu 4.500 Euro bei einem Jahreseinkommen von ca. 29.000 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angebe?

    mfg

  2. Welches-Hörgerät schrieb

    Hallo Bernd, das kann Ihnen nur Ihre Steuerberaterin genau sagen bzw. errechnen.

  3. Mario schrieb

    Grüß Gott

    Mein Großvater (85 Jahre alt, Österreicher) hat sich letztes Jahr einen Hörapparat gekauft, er hat eine Frau und 4 Kinder. Eines der Kinder (60 Jahre alt, nicht berufstätig) ist behindert und hat auch einen Hörapparat. Die monatliche Pension meines Großvaters beträgt ca 1.200 Euro. Was könnte man in diesem Fall alles geltend machen ?

    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
    MfG

  4. Imara schrieb

    Weil meine Mutter kein eigenes Einkommen hat, habe ich für sie die Umarbeitung eines Hörgerätes bezahlt, weil sie extrem schwerhörig ist. Sie ist nicht steuerpflichtig und kann somit keine Kosten absetzen. Für die Reparatur und Umarbeitung habe ich eine Rechnung erhalten. Kann ich diese steuerlich geltend machen als außergewöhnliche Belastung ?

  5. Friedrich schrieb

    Die zumutbare Belastung des Eigenanteils wird ja in % des Einkommens errechnet. Vom Brutto oder vom Nettoeinkommen?

    Freundlichen Gruß Friedrich

  6. Michael schrieb

    Kann ich, wenn ich die Hörgeräte für meine Mutter bezahle (zu kleine Rente), diese auch von der Steuer absetzten? Danke für die Antwort im Voraus und M.f.G. Michael

  7. Welches-Hörgerät schrieb

    Nein, weil das Hörgerät nicht Sie betrifft und auch auch keine ärztliche Verordnung für Sie vorliegt. In ihrem Fall handelt es sich um eine Schenkung.

  8. Michel schrieb

    Hallo, ich habe ein Testgerät vom Akustiker für eine Woche zum testen gehabt. Jetzt ist es mir in den Lüftungsschlitz des Auto gefallen. Die Haftpflicht will die Kosten nicht übernehmen. Darf die sowas ablehnen? Welche Versicherung übernimmt jetzt die Kosten?

Ihre Fragen, Anmerkungen oder Erfahrungsberichte

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Kommentare
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