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Wieviel kosten Hörgeräte? – Alle Preise auf einen Blick‎
Pauschale Auskünfte zu den Kosten von Hörgeräten sind nur annäherungsweise möglich. Hörhilfen müssen immer individuell an das Ohr und Gehör des Trägers angepasst werden. Der Kaufpreis beinhaltet also nicht nur das Hörgerät selbst, sondern auch Serviceleistungen, Ohrpassstücke und eine Reparaturpauschale des Akustikers. Mit welchen Kosten Sie im Einzelnen rechnen müssen und wovon diese abhängen, klären wir in folgendem Artikel.
Analysiert man die Preise der knapp 2.000 in Deutschland angebotenen Hörgerät Modelle, so wird schnell klar, dass ein Großteil der Geräte zwischen 500 und 2.500 Euro an Zuzahlung kostet. Die Krankenkassen bezahlen einfache Basishörgeräte komplett, an den Kosten eines teureren Modells beteiligen sie sich mit einem Festbetrag/Pauschalbetrag. In Sonderfällen werden auch teurere Hörhilfen bezahlt, wenn dies medizinisch notwendig ist und entsprechende Diagnosen vorliegen z.B. Usher Syndrom oder Blindheit.
Wenn es um die Anschaffung eines neuen Hörgerätes geht, stehen, neben den individuellen Bedürfnissen, vor allem die Kosten im Vordergrund. Während Basisgeräte (soge. Kassengeräte) bis zu einem Betrag von 784,94 Euro pro Gerät komplett von der Krankenkasse übernommen werden, bewegen sich die Preise für Hörsysteme der Oberklasse im Bereich von mehreren tausend Euro. In Deutschland sind eine Vielzahl verschiedener Hörgeräte auf dem Markt erhältlich. Sie unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Bauform, Ausstattung und technologischem Niveau. Hieraus ergeben sich erhebliche Unterschiede bei den Preisen und Zuzahlungshöhen.
Mit High-End-Technologie ausgestattete Hörhilfen kosten bis zu 4.500 Euro an Zuzahlung und mehr. Der Großteil der angebotenen Modelle bewegt sich in einem Zuzahlungsbereich von 500 bis 2.500 Euro. Krankenkassen übernehmen die Kosten komplett oder zum Teil. Die Hörgerätekosten hängen dabei von Ihren individuellen Anforderungen und der gewünschten Technologie ab. Es gibt drei Preisniveaus für jeweils leichten, mittelschweren und starken Hörverlust, die alle unterschiedliche Funktionen und Ausführungen aufweisen.
Preiskategorie | Zuzahlung |
---|---|
Basisklasse | 10 € bis 500 € |
Mittelklasse | 500 € bis 1.200 € |
Oberklasse | 1.200 € bis 2.500 € |
High-End | 2.500 € bis 4.500 € |
Um Ihnen ein genaues Preisangebot für ein Hörgerät zu vermitteln, müssen wir mehr über Ihren Hörverlust, Ihren Lebensstil und Ihre individuellen Bedürfnisse erfahren. Gerne sprechen wir mit Ihnen und helfen Ihnen, Hörgeräte zu finden, die zu Ihrem Lebensstil passen und Ihrem Budget angemessen sind.
Was kosten gute Hörgeräte?
Ein einfaches Hörgerät ohne spezielle Zusatzfunktionen, ohne weiteres Zubehör und ohne Eigenanteil kostet rund 500 bis 1000 Euro. Dabei handelt es sich um ein Kassengerät mit einer geringen Eigenbeteiligung von mindestens 10 €. Ein höherwertiges Modell mit Komfortfunktionen erfordert bereits 500 bis 1.200 Euro an Zuzahlungen. Auch wenn die Krankenkasse den vollen Pauschalbetrag übernimmt, müssen Betroffene einen erheblichen Eigenanteil einkalkulieren. Da die Kosten der Serviceleistungen von Akustiker zu Akustiker und die Preise der Hörhilfen von Hersteller zu Hersteller stark variieren, sollten Sie sich bereits im Vorfeld die Zeit nehmen und Angebote in Ruhe miteinander vergleichen.
Der Preis Ihrer Hörgeräte beinhaltet umfassende Serviceleistungen und eine Reparaturpauschale. Dies bedeutet, dass Sie mehrere kostenlose Servicetermine mit Ihrem Hörgeräteakustiker und bis zu drei Jahre Garantie auf Ihre Geräte haben. Im Preis sind zudem kostenlose Hörgeräteberatungen bei Ihrem Akustiker enthalten. Konkret stehen Ihnen 7 Stunden und 41 Minuten über einen Zeitraum von 5 Jahren bei Ihren Akustiker zur Verfügung, die Sie „einfordern“ können und die Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse in Form von Pauschalen bezahlt. Hörgeräteakustiker können die Preise für eigene Serviceleistungen, die Teil der Gerätekosten sind, frei festlegen. Eine pauschale Preisauskunft ist daher kaum möglich, da ein und das selbe Hörgerät bei unterschiedlichen Akustikern unterschiedlich teuer sein kann.
Premium-Hörgeräte, die sich farblich anpassen lassen und über modernste Technik wie mehrere Richtmikrofone und eine Bluetooth-Unterstützung verfügen, können weit über 3.000 Euro kosten. Die Krankenversicherung übernimmt hier nur eine gedeckelte Kostenbeteiligung, da viele der speziellen Funktionen nicht zwangsläufig medizinisch notwendig sind. Darüber hinaus müssen die Kosten für Zubehör und auch für Reparaturen komplett vom Käufer getragen werden. Hierunter zählen unter anderem Fernbedienungen und TV- oder Telefon-Adapter.
Die Preise beziehen sich dabei nur auf ein Ohr bzw. ein Hörgerät. In vielen Fällen sind jedoch zwei Hörgeräte medizinisch notwendig. Die zweite Hörhilfe wird vom Akustiker mit einem Abschlag von ca. 20% abgerechnet. Die finanziellen Mehrkosten für Betroffene betragen im Durchschnitt 800 bis 3.000 Euro. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden bis zu 1.412,89 € für zwei Hörgeräte übernommen. Ein Vergleich unterschiedlicher Modelle und Hersteller ist unbedingt zu empfehlen. Unsere Beratungsexperten kennen sich mit Hörverlust aus und beantworten gerne alle Ihre Fragen zu Hörgeräten.
Woher wissen Sie, welche Art von Hörgerät Sie wählen sollen? Es sind zwei Hauptfaktoren zu berücksichtigen:
1. Ihr Lebens -und Arbeitssitutaion: Wenn Sie in einer lauten Umgebung arbeiten oder leben, benötigen Sie ein Premium-Gerät, das eine ausgezeichnete Geräuschreduzierung bietet und über Richtmikrofone verfügt, sodass Sie Sprache leicht hören und verstehen können.
2. Technologieebene: Wenn Sie eine technikaffine Person sind und es lieben, neueste Spitzentechnologie zu benutzen, dann sollten Sie in ein Premium-Hörgerät investieren, da diese High-Tech-Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität und eine Steuerung per Smartphone-App bieten.
Warum kosten Hörgeräte so viel?
Viele Käufer von Hörgeräten sind besorgt über die Kosten. Laut Hearing Tracker betragen die durchschnittlichen Kosten für ein Hörgerät in den USA 2.372 US-Dollar, das sind rund 2.090 Euro. Für Deutschland liegen keine Durschnittswerte vor. Während die Zahlen, den Durchschnitt für die USA wiedergeben, gibt es viele Fälle in Deutschland, bei denen Betroffene für ein Paar, also zwei Hörgeräte über 7000 Euro zahlen müssen. Die Frage die sich hier unweigerlich stellt ist, werden Hörgeräte überteuert verkauft? Die Antwort lautet ja.
Viele große Ketten-Akustiker verfolgen das Ziel, Hörgeräte erschwinglicher zu machen und Verbrauchern zu ermöglichen, unterschiedliche Serviceniveaus zu wählen. Während viele kleine Akustiker Dienstleistungen bündeln und Kunden so indirekt dazu drängen, Servicepakete, zusätzliche Batterien und andere Artikel zu kaufen, die sie möglicherweise nicht benötigen, verwenden große Ketten häufig ein „entbündeltes“ Servicemodell. So können Sie auswählen, was für Sie am besten geeignet ist und wie viel Service Sie benötigen.
Viele Käufer sind schockiert über den hohen Preis der meisten Hörgeräte. Ein Teil der Kosten ist auf den hohen Grad an Komplexität und die eingebaute Technologie zurückzuführen, der für Hörgeräte erforderlich ist. Hörhilfen müssen den Ton nicht nur sehr schnell analysieren, verarbeiten und verstärken, sondern werden auch in einem sehr kleinen Gehäuse ausgeliefert und müssen mit geringem Stromverbrauch auskommen. Ein Laptop hat zum Beispiel ebenfalls eine sehr komplexe Verarbeitungstechnologie – jedoch eine viel größere Energiequelle, um diese Aufgaben zu erledigen.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
Seit dem Jahr 2005 zahlen die Krankenkassen Festbeträge für ein Hörgerät. Diese Festbeträge decken die Kosten für ein so genanntes Kassen-Gerät. Entscheidet sich ein Käufer für ein höherwertiges Hörgerät, so muss der Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlt werden. Die von den Krankenkassen gezahlten Festbeträge liegen bei den meisten Kassen derzeit bei 784,94 Euro pro Hörgerät. Wenn zwei Hörgeräte benötigt werden, beträgt die Pauschale 1.412,89 €. Vom Gesetz her sind die Leistungen der Krankenkassen als Sachleistung und nicht als Zuschuss einzustufen. Wenn die Festbeträge nicht ausreichen, um entsprechend der Diagnose eine angemessene Versorgung zu gewährleisten, können daher auch teurere Hörgeräte von den Krankenkassen übernommen werden.
Gesetzlicher Anspruch | Ein Ohr | Beide Ohren |
---|---|---|
Kostenübernahme (nur Gerät) | 784,94 € | 1.412,89 € |
Alltägliche Praxis | Ein Ohr | Beide Ohren |
Kostenübernahme mit Ohrpassstück und Reparatur | 843 € | 1.534 € |
Im Regelfall ist dies allerdings ein langwieriger Prozess und gilt nur für bestimmte Diagnosen, die die medizinische Notwendigkeit einer Vollkostenübernahme begründen. Etwas vereinfacht wurde dies durch eine Neuregelung, die ab dem 01.04.2012 in Kraft getreten ist. An Taubheit grenzende Schwerhörige erhalten seit April 2012 einen erhöhten Festbetrag von gut 840 Euro für das erste Hörgerät. In besonderen Fällen können höhere Kosten auch von anderen Rehabilitationsträgern (Rentenversicherung und Unvallversicherung) oder dem Arbeitsamt übernommen werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Hörgerät, das höhere Kosten verursacht, weil der Träger des Hörgeräts beruflich bedingt eine besondere Ausstattung benötigt, um wieder voll arbeiten zu können. Wichtig ist hierbei die ausführliche und rechtzeitige Beratung (zum Beispiel vom Deutschen Schwerhörigenbund), denn die entsprechenden Anträge müssen vor dem Kauf des Hörgeräts gestellt werden.
Kassenleistungen | Ein Ohr | Zwei Ohren |
---|---|---|
Hörgerät | 685,00 € | 1.217,00 € |
Ohrpassstücke | 33,50 € | 67,00 € |
Reparaturpauschale | 125,01 € | 250,02 € |
Summe | 843,51 € | 1.534,02 € |
Die Kassenleistungen wurden im November 2013 deutlich erhöht. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Krankenversicherungen die Kosten für ein sogenanntes Kassenmodell bis zu einem Festbetrag von 421,28 Euro übernommen. Im November 2013 wurde dieser Betrag auf 784,94 Euro angehoben. Diese Erhöhung des Festbetrages sollte dafür sorgen, dass eine ausreichende, angemessene und zweckmäßige Versorgung sichergestellt ist. Der von Hörverlust Betroffene muss für ein Kassengerät nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro übernehmen – außer er ist davon nachweislich befreit. Sollten Reparaturen oder Wartungen anfallen, muss der Versicherte bei Kassengeräten nicht mit Extrakosten rechnen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten jedoch nur dann, wenn es sich zum einen um ein ausgeschriebenes Kassenmodell handelt. Reparaturen für Hörgeräte mit Zuzahlung müssen die Versicherten in der Regel selbst tragen.
Wonach richtet sich der Festbetrag der Krankenkasse?
Die Festbeträge richten sich aktuell zum einen nach der sogenannten Verstärkerleistung. Das bedeutet, dass je gravierender die Schwerhörigkeit ist, desto höher muss dementsprechend auch die Verstärkerleistung sein. Zum anderen orientieren sich die Festbeträge an den medizinisch notwendigen Ausstattungsmerkmalen des Hörgerätes. Auch hier gilt: je schwerer die Hörschädigung ist, desto besser müssen die Hörhilfen technisch ausgestattet sein.
Diese Technologiestufen variieren allerdings von Hersteller zu Hersteller. Deshalb sollten Sie sich am besten ausführlich beraten lassen. Zudem sollten Sie sich auch Angebote und Kostenvoranschläge von anderen Hörgeräteakustikern einholen, weil die Preise für ein und das selbe Hörgerät von Akustiker zu Akustiker unterschiedlich sein können. Sparen Sie nicht am falschen Ende und kaufen Sie aus Kostengründen kein Hörgerät, dass nicht die erforderlichen Anforderungen erfüllt oder sie nicht angemessen versorgen kann.
Wer ein Hörgerät kauft, sollte bedenken, dass die neue Hörhilfe nicht einfach aus der Verpackung genommen und direkt genutzt werden kann. Vorab muss das Hörgerät an das Gehör und das individuelle Empfinden des Trägers angepasst werden. Des Weiteren muss das Gerät ausführlich getestet, und je nach Bedarf, nachjustiert werden. Ein Hörgerät funktioniert nicht ohne Batterien – und diese werden von den Krankenkassen zum aktuellen Zeitpunkt nur für Jugendliche unter 18 Jahren bezahlt. Somit ergibt sich der Gesamtpreis eines Hörgeräte effektiv aus den folgenden Positionen:
- Das Hörgerät an sich
- Ohrpassstücke
- Reparaturpauschale
- Hörgerätebatterien
- Beratung, Audiometrie und Auswertung
- ggf. Anfertigung einer Otoplastik
- Vergleich und Anpassung von mehreren Hörgeräten
- Diverse Einstellungen und Nachjustierungen
- Abrechnung mit der Krankenkasse
- Nachsorge inklusive Reparaturen
- Reinigung
Die tatsächlichen Zuzahlungssummen der verschiedenen Krankenversicherungen bei einer beidseitigen Versorgung (sprich: bei zwei Hörgeräten) liegen leicht über dem gesetzlichen Festbetrag von 1.412,89 € und schanken zwischen 1.450 und 1.550 Euro. Auch hier gilt die Zuzahlungspflicht des Versicherten, allerdings müssen die 10 Euro zweimal entrichtet werden. Der Zuschuss der Krankenkasse kann nur alle 6 Jahre in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, wenn man nach 4 Jahren ein neues Hörgerät benötigt, aus welchen Gründen auch immer, muss man die dann anfallenden Kosten komplett alleine tragen.
Sind Kassen-Hörgeräte schlechter?
Wenn der HNO-Arzt während der Untersuchung ein Hörverlust oder eine Schwerhörigkeit feststellt und eine ärztliche Verordnung ausstellt, muss der Betroffene mit diesem Rezept zu einem Hörgeräteakustiker. Dort kann man sich dann alle Hörgeräte zeigen lassen, die zu den Anforderungen bzw. zur Diagnose passen. Zudem kann der Akustiker anhand der Verordnung den Zuzahlungsbetrag ermitteln. Da einige Hörgeräteakustiker den Kunden allerdings zuerst die teuren Hörhilfen präsentieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, dass man sich aktiv auch mehrere Kassengeräte zeigen lassen soll, bevor man eine endgültige Kaufentscheidung trifft. Sie sollten bei Ihrer Enscheidung den maximalen Betrag von 784,94 Euro beachten, den eine Krankenkasse hinzuzahlt.
Akustiker „müssen“ eine gewisse Anzahl an Hörhilfen vorhalten und präsentieren, die komplett zuzahlungsfrei sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese Vereinbarung, die Krankenkassen mit allen Hörgeräteakustikern abgeschlossen haben, wird in der Praxis nicht immer umgesetzt. Einerseits liegt dies an höheren Ansprüchen und Bedürfnissen von Kunden. Andererseits haben Akustiker ein Interesse daran, teurere Hörgeräte zu verkaufen.
Ob man mit einem Kassen-Hörgerät auskommt, ist immer eine Frage der individuellen Hörschwäche und anderen persönlichen Anforderungen. Faktisch ist die Verstärkerleistung bei allen Hörgeräten sehr gut, egal ob Basis -oder High-End Premium Gerät. Vor dem Kauf sollten Sie sich intensiv beraten lassen und dabei insbesondere auch Kassen-Hörgeräte mindestens 14 Tage lang testen. Ein realistisches Urteil lässt sich meist erst nach einem Test der verschiedenen Hörhilfen bilden.
Wann zahlen die Krankenkassen die Kosten?
Die Krankenkassen kommen für die Kosten eines Hörgerätes auf, wenn dieses von einem HNO-Facharzt verordnet wurde. Ärzte können ein Hörgerät nur verordnen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So muss der Hörverlust im Bereich der Hauptsprachfrequenzen zwischen 500 und 3 000 Hertz mindestens 30 Dezibel gegenüber dem besser hörenden Ohr betragen. Bei einseitiger Schwerhörigkeit muss der Hörverlust mindestens 30% bei zwei Frequenzen des Hauptsprachbereichs oder bei 2 Kilohertz liegen. Berücksichtigt wird zudem die Verstehensquote im Sprachhörtest. Diese muss bei weniger als 80 Prozent liegen.
Das Bundessozialgericht hat ferner entschieden, dass die Krankenkassen auch teurere Hörgeräte übernehmen müssen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Demnach müssen die Kassen für den so genannten Behinderungsausgleich sorgen. Wenn dieser über die Freibeträge nicht zu erreichen ist, müssen auch höhere Kosten eines Hörgerätes übernommen werden. Die Verordnung einer Hörhilfe gilt als Sachleistung und nicht als Zuschuss. Sollte die Krankenkasse die Übernahme von höheren Kosten ablehnen, sollten Sie Widerspruch einlegen. Hilfe und Beratung erhält man unter Anderem vom Deutschen Schwerhörigenbund.
Bildquellen:
widex-hoergeraete.de
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Welches Verhältnis besteht durchschnittlich und branchenüblich in der Regel oder ungefähr zwischen den Kosten für das reine Gerät und den auf Lebenszeit des Geräts kalkulierten Langzeit-Servicekosten? Z.B. bei einem Gesamtpreis-Angebot von € 1.600 pro Gerät?
Können Sie mir einige empfehlenswerte „Kassen“-Hörgeräte nennen?
mfg
Können Sie mir einige empfehlenswerte Kassengeräte nennen?
mfg Manfred
Hallo, ich habe schon ab 2009 2 Hörgeräte von PHONAK. Preis für 1 Gerät 1800,-Euro. Laut Akustiker hat mein Hörvermögen von 2009 bis Heute um weitere 35% nachgelassen. Ich habe nun schon das 3 Grät zur Probe, das Erste hatte nicht die notwendige Leistung. Das zweite Grät ein Siemens Gerät war sehr gut. Netto Kosten nach Abzug des Kassen Zuschuss. ca. 4100 Euro. Das 3 Gerät wieder ein Siemens Gerät, nach Akustiker Angaben eine Preis-Kategorie tiefer, Leistung auch gut (vom Handy auch zu steuern) habe noch keinen Preis. Eine Typen Bezeichnung ist mir nicht bekannt. Frage, wo kann man auf den Geräten die Typen Bezeichnung ablesen? Auf dem Gerät (Siemens) das ich jetzt zur Probe habe, kann ich nur folgende Daten ablesen: MOTION SX-sDemo CE 0123, ich bitte sie mir mitzuteilen ob sie an Hand meiner Angaben einen Preis haben. Für ihr Bemühen besten DANK.
Mit freundlichem Gruß Heinz