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Schwerhörig durch Lärm im Job: Informationen zum berufsbedingten Hörverlust

Wenn Sie in der Fertigung, im Baugewerbe oder in bestimmten Berufen des Dienstleistungssektors arbeiten, wissen Sie, dass Sie in einer lauten Umgebung arbeiten. Jedes Jahr sind mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland bei der Arbeit gefährlichen Lärmpegeln ausgesetzt. Tausende von Menschen entwickeln aufgrund dieses hohen Lärmpegels eine Schwerhörigkeit und fordern später Entschädigung vom Arbeitergeber.

Hörgeräte Beratung

Die Entschädigungsansprüche von Arbeitnehmern aufgrund einer Hörbehinderung belaufen sich auf mehrere Millionen Euro pro Jahr. Ein hoher Geräuschpegel bei der Arbeit kann schwerwiegende Auswirkungen haben, einschließlich emotionalem Stress und verminderter Produktivität. Ein übermäßiger Lärmpegel kann die Kommunikation und Konzentration beeinträchtigen und das Hören von Warnsignalen oder sogar von Warnrufen erschweren, was zu Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz führen kann.

Schwerhörig durch Lärm im JobFoto: © Andrey Popov / Shutterstock

Wir alle wissen, dass es gesünder ist, in einer ruhigen Umgebung zu arbeiten, aber für Millionen von Menschen ist das Arbeiten in einer lauten Arbeitsumgebung Alltag. Die gute Nachricht ist, dass Sie Schritte unternehmen können, um sich vor gefährlichen Lärmpegeln zu schützen. Das Gesetz ist zudem auf Ihrer Seite, wenn es um den Schutz Ihres Gehörs geht.

Gefährliche Geräuschpegel am Arbeitsplatz?

Sie können auf verschiedene Arten feststellen, ob der Geräuschpegel an Ihrem Arbeitsplatz für Ihr Gehör gefährlich ist. Wenn Sie wesentlich lauter sprechen müssen, um von einem Kollegen in geringer Entfernung gehört zu werden, ist der Geräuschpegel potenziell zu laut.

BaugewerbeFoto: © Life-Of-Pix / Pixabay

Sie können den Geräuschpegel auch mit einer App zur Schallmessung auf Ihrem Smartphone testen. Alle Geräuschpegel über 85 dB sollten Anlass zur Sorge geben, insbesondere bei längerer Exposition über einen Arbeitstag von acht Stunden.

Andere Faktoren, die die Lärmbelastung von Arbeitnehmern beeinflussen, sind:

  • Dauer der Exposition
  • Impulsivität – Geräusche mit einem abrupten Start und Stopp (z.B. Hämmern)
  • Unterbrechungszeiten und Pausen

Wenn Sie von diesen Faktoren betroffen sind, ist es wichtig das Ausmaß, die Intensität und die Dauer genau und objektiv zu dokumentieren z.B. durch Tonaufnahmen, Fotos und einem Lärmmessgerät.

Gesetzliche Grenzwerte für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz

Wenn Sie bei der Arbeit einen gefährlichen Lärmpegel vermuten, müssen Sie zunächst wissen, dass die Arbeitschutzgesetze in Deutschland Grenzwerte für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz festlegen. Die Grenzwerte basieren auf einem zeitgewichteten Durchschnitt. Ist der Arbeitnehmer einer Exposition von mehr als 80 dB für einen Achtstundentag oder einem Impulslärm von 135 dB ausgesetzt, dann muss Sie Ihr Arbeitgeber darüber informieren und Sie unterweisen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen auch einen Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Bauarbeiter BaustelleFoto: © MichaelGaida / Pixabay

Der Grenzwert von 80 dB ist dabei der Wert, der am Ohr gemessen wird, während Sie einen Schallschutz tragen. Der Schallschutz muss gewährleisten, dass 87 dB als höchstmöglicher Schallpegel während einer 8-Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden. Wenn der Arbeiter über einen längeren Zeitraum einem Schallpegel von 85 dB oder einem Impulslärm von 137 dB oder mehr ausgesetzt ist, dann muss Ihr Arbeitgeber den Bereich, in dem der Lärm auftritt, speziell kennzeichnen, Ihnen ein Gehörschutz zur Verfügung stellen und die Benutzung des Gehörschutzes überwachen.

Die Festlegung von gesetzlichen Grenzen reicht oft nicht aus. Viele Unternehmen setzten aus diesem Grund verschiedenen Maßnahmen ein, um Entschädigungsansprüche zu minimieren. Die Programme und Prozesse zur Erhaltung des Gehörs unterscheiden sich möglicherweise geringfügig von Branche zu Branche. Im Allgemeinen gibt es jedoch acht obligatorische Komponenten:

  1. Messung von Geräuschpegeln
  2. Implementieren von technischen und administrativen Kontrollen
  3. Jährliche Hörtests für Mitarbeiter
  4. Kostenloser Gehörschutz für Mitarbeiter
  5. Schulung zum richtigen Gebrauch des Gehörschutzes und Aufklärung über die Gefahren eines hohen Geräuschpegels
  6. Jährliche Bewertung des Gehörschutzprogramms
  7. Audits zum Gehörschutzprogramms
  8. Dokumentation und Aufzeichnung der Geräuschpegel, sowie Geräuschpegelüberwachung.

Es gibt Ausnahmen von der Regel. Anstatt Gehörschutzprogramme für Fabrikarbeiter einzuführen, hat ein Arbeitgeber auch die Möglichkeit, Änderungen an technischen Kontrollen (z.B. an Werkzeugen, Prozessen oder Geräten) oder administrativen Kontrollen (z.B. an Zeitplänen) vorzunehmen, um dafür zu sorgen, dass so wenig Personen wie möglich bestimmten Dezibel-Grenzen ausgesetzt sind.

Die gesetzlichen Grenzwerte für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) festgelegt. Dabei sind zwei Schwellenwerte zu beachten:

  • Der Auslösewert: Ein Tagesmittelwert von 80 Dezibel (A-bewertet) darf nicht überschritten werden.
  • Der Expositions­grenzwert: Ein Spitzenpegel von 135 Dezibel (C-bewertet) darf nicht überschritten werden.

Zudem sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen, wenn der Auslösewert erreicht oder überschritten wird. Dies kann beispielsweise durch die Bereitstellung von Gehörschutz erfolgen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Ein bekanntes Urteil ist das des Bundessozialgerichts vom 28.06.2006 (Az.: B 2 U 1/05 R). In diesem Fall hatte ein Mann über viele Jahre in einer lauten Fabrik gearbeitet und schließlich einen Hörverlust erlitten. Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Berufskrankheit jedoch abgelehnt, da der Mann angeblich keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hatte. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass die Verantwortung für den Gehörschutz nicht allein beim Arbeitnehmer liegt, sondern auch der Arbeitgeber für ausreichende Schutzmaßnahmen sorgen muss.

Schwerhörigkeit auf der Arbeit Foto: © Phonak

Was können Sie tun, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Gehörschutz benötigen, dieser jedoch nicht bereitgestellt wurde? Das erste, was Sie tun müssen, ist danach zu fragen. Wenn Ihr Arbeitgeber den Gehörschutz verweigert, können Sie sich an verschiedene Behörden wenden, um eine Inspektion Ihres Arbeitsplatzes anzufordern, dazu zählt die Gewerbeaufsicht, Ämter für Arbeitsschutz und die technischen Aufsichtsdienste (TAD) der Unfallversicherungen. In der Inspektion werden die tatsächlichen Geräuschpegel und Arbeitsbedingungen erfasst, anhand derer dann bewertet wird, ob ein Gehörschutz erforderlich ist.

Schwerhörigkeit im Job Foto: © Phonak

Sie haben Rechte als Arbeitnehmer, und Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Sie können ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen, ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust haben zu müssen. Sie als Mitarbeiter dürfen Gesundheits- oder Sicherheitsbedenken melden, ohne Auswirkungen wie Kurzarbeit, Gehaltskürzungen oder Mobbing befürchten zu müssen.

Hörverlust und Jobs Foto: © Phonak

Trotz Ihrer Rechte als Arbeitnehmer ist es immer auch wichtig mit Bedacht vorzugehen. Machen Sie sich mit den Richtlinien Ihres Unternehmens zum Gehörschutz sowie mit Ihren Rechten vertraut. Wenn Sie vermuten, dass Sie eine arbeitsbedingte Schwerhörigkeit haben, überprüfen Sie die Entschädigungsbestimmungen. Sie können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Inwieweit wird ein Hörverlust als kompensierbarer Arbeitsunfall anerkannt. Wie sind die Regelungen in Ihrem konkreten Fall.

Wenn Sie in einer Branche arbeiten, in der Sie gefährlichen Lärmpegeln ausgesetzt sind, achten Sie genau auf Veränderungen in Ihrem Gehör. Wenn Sie ein Gefühl der Fülle in Ihren Ohren verspüren, wenn Geräusche gedämpft sind oder Sie Ohrensausen (Tinnitus) haben, suchen Sie sofort einen HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker auf, um eine Höruntersuchung durchzuführen. Eine sofortige Behandlung kann verhindern, dass sich Hörprobleme später verschlimmern.

Zusammenfassung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Falls ein Arbeitnehmer dennoch einen Hörverlust erleidet, der auf berufliche Belastungen zurückzuführen ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

Ein bekanntes Urteil in diesem Zusammenhang ist das „Hörsturz-Urteil“ des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1998. Hierbei wurde einem Schreinermeister ein berufsbedingter Hörsturz zugesprochen, der durch Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz verursacht wurde. Das Gericht sah den Arbeitgeber in der Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den Schreinermeister über die Gefahren von Lärm am Arbeitsplatz aufzuklären. Da der Arbeitgeber diese Pflichten vernachlässigt hatte, musste er dem Schreinermeister Schadensersatz zahlen.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Gericht die Klage auf Schadensersatz abgelehnt hat, weil der Arbeitgeber alle notwendigen Schutzmaßnahmen bereitgestellt hatte und der Arbeitnehmer dennoch freiwillig auf den Einsatz von Gehörschutz verzichtet hatte. Insgesamt hängt die Erfolgsaussicht einer Schadensersatzklage bei berufsbedingtem Hörverlust von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Dauer der Belastung, den bereitgestellten Schutzmaßnahmen und dem Verhalten des Arbeitnehmers.

Es gibt eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Thema berufsbedingter Hörverlust. Einige Beispiele sind:

  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2011, L 2 U 53/08: Hier wurde einem Flugzeugmechaniker, der über viele Jahre hinweg Lärmpegeln von bis zu 114 dB(A) ausgesetzt war, ein berufsbedingter Hörverlust anerkannt.
  • Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2016, S 1 U 2052/13: Einem Steinmetz wurde aufgrund von Lärmbelastungen während seiner beruflichen Tätigkeit ein berufsbedingter Hörverlust anerkannt.
  • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2018, L 17 U 793/16: Hier wurde einem Berufskraftfahrer, der jahrelang Lärmpegeln von bis zu 98 dB(A) ausgesetzt war, ein berufsbedingter Hörverlust anerkannt.
  • In einem Fall entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019, dass ein Schreiner einen Anspruch auf Anerkennung eines berufsbedingten Hörverlusts habe. Der Schreiner hatte über Jahrzehnte in einer lauten Werkstatt gearbeitet und war trotz Gehörschutz schwerhörig geworden. Das Gericht argumentierte, dass der Schreiner durch die Arbeit eine schädigende Einwirkung auf sein Gehör erfahren habe, die über das übliche Maß hinausgehe.
  • Das Bundessozialgericht entschied im Jahr 2018, dass ein Feuerwehrmann einen Anspruch auf Anerkennung eines berufsbedingten Hörverlusts habe. Der Feuerwehrmann hatte über Jahre hinweg bei Einsätzen und Übungen einem hohen Lärmpegel ausgesetzt und war dadurch schwerhörig geworden. Das Gericht argumentierte, dass der Feuerwehrmann einer besonderen Gefährdung durch Lärm ausgesetzt gewesen sei und dass ein berufsbedingter Hörverlust deshalb wahrscheinlich sei.
  • In einem Fall vor dem Landessozialgericht Hessen im Jahr 2013 wurde einem Kläger, der als Kraftfahrer gearbeitet hatte, ein berufsbedingter Hörverlust zuerkannt. Der Kläger hatte über mehrere Jahre hinweg schwere Lastwagen gefahren und war dadurch einem hohen Lärmpegel ausgesetzt gewesen. Das Gericht argumentierte, dass der Kläger durch die Arbeit eine schädigende Einwirkung auf sein Gehör erfahren habe, die über das übliche Maß hinausgehe.
  • Bei dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.08.2010, Aktenzeichen B 2 U 19/09 R, ging es um die Anerkennung eines Hörverlustes als Berufskrankheit. Im konkreten Fall hatte ein Toningenieur eine Schwerhörigkeit erworben, die auf eine langjährige berufliche Lärmbelastung zurückzuführen war. Das BSG entschied, dass die Schwerhörigkeit des Toningenieurs als Berufskrankheit anzuerkennen sei, da der Hörverlust durch die berufliche Lärmbelastung verursacht wurde.
  • Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beschäftigte sich in seinem Urteil vom 28.04.2016, Aktenzeichen L 2 U 5/13, mit der Frage, ob ein Versicherter Anspruch auf Entschädigung wegen eines berufsbedingten Hörverlustes hat. Der Kläger hatte eine Schwerhörigkeit erworben, die auf eine jahrelange Lärmbelastung im Beruf zurückzuführen war. Das LSG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Hörverlust des Klägers als Berufskrankheit anzuerkennen sei und ihm daher eine Entschädigung zustehe.
  • Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte in seinem Urteil vom 17.05.2016, Aktenzeichen 11 Sa 109/16, über die Kündigung eines Mitarbeiters zu entscheiden, der aufgrund eines beruflichen Hörverlustes nicht mehr in der Lage war, seine Tätigkeit auszuüben. Der Mitarbeiter war als Gießereiarbeiter tätig und hatte eine Schwerhörigkeit erworben, die auf eine langjährige Lärmbelastung zurückzuführen war. Das LAG Hamm entschied, dass die Kündigung des Mitarbeiters unwirksam sei, da der Hörverlust als Berufskrankheit anzuerkennen sei und der Arbeitgeber daher für eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung des Mitarbeiters sorgen müsse.

Diese Urteile zeigen, dass ein berufsbedingter Hörverlust in vielen verschiedenen Berufsfeldern auftreten kann und dass die Gerichte in der Regel die Verantwortung beim Arbeitgeber sehen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den Arbeitnehmern eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten.

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